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Europawahlgesetz: Kein aktives Wahlrecht für Minderjährige

Archivmeldung vom 23.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Albrecht Glaser (2022) Bild: AfD Deutschland
Albrecht Glaser (2022) Bild: AfD Deutschland

Neuer Gesetzentwurf der Ampel sieht eine Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei kommenden Europawahlen auf 16 Jahre vor. AfD-Obmann Albrecht Glaser kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition zur Novellierung des Europawahlgesetzes, wie folgt: „Der Ampel-Vorschlag ist als weiteres Gesetzes-Geschütz zu deuten, das auch gegen das derzeitige Bundestagswahlrecht ab 18 Jahren in Stellung gebracht wird."

Glaser weiter: Das Bundestagswahlrecht wird weiter umzingelt: Bereits jetzt ist Wählen ab 16 Jahren in der Mehrzahl der Bundesländer bei Kommunalwahlen erlaubt, bei Landtagswahlen mit steigender Tendenz und Stand April dieses Jahres bisher in sechs Bundesländern. Die von der Regierungsmehrheit für heute geplante Ausweitung dieses Trends auf Europawahlen würde weiteren Druck auf das Bundestagswahlrecht ausüben. Dieser ist ohnehin aufgrund eines behaupteten gesellschaftlichen Trends und diesen flankierenden politischen Maßnahmen wie § 55 Bundeswahlgesetz, Kommissions-Einsetzungsbeschluss des Bundestages (BT-Drucksache 20/1023), Kommissions-Zwischenbericht (BT-Drucksache 20/3250) und Regierungskoalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sehr groß.

Die Ampel will links-ideologisch getrieben auf Bundesebene mit 16 wählen lassen, obwohl das Grundgesetz das aktive Wahlrecht aus gutem Grund an die Vollendung des 18. Lebensjahres anknüpft. Wählen ab 16 setzt eine angemessene Einschätzung staatlicher und demokratischer Prinzipien und Zusammenhänge voraus. Gleichzeitig aber sind minderjährige und unter elterlicher Sorge stehende Wähler weder voll geschäftsfähig noch voll strafmündig. Hinzu kommt, dass in nur wenigen Staaten ein aktives Wahlrecht für unter 18-Jährige gilt, zum Beispiel in Nordkorea, Nicaragua, Kuba. Ist das Votum der Ampel für ein Minderjährigenwahlrecht etwa schlicht darin begründet, ihr vermutetes Wählerpotential zu steigern?

Aus Sicht der AfD-Fraktion sollte es kein aktives Wahlrecht für Minderjährige geben. Wir stimmen deshalb gegen den Gesetzentwurf der Ampel.“

Quelle: AfD Deutschland

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