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Bundeswehrverband kritisiert Grundgesetz-Debatte im Zusammenhang mit Piraten-Aktion

Archivmeldung vom 11.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Bundeswehrverband hat an die Politik appelliert, das im Grundgesetz enthaltene Trennungsgebot für den Bundeswehr- und Polizeieinsatz beizubehalten.

"Die Trennung ist sinnvoll und nicht von gestern", sagte Verbandspräsident Oberstleutnant Ulrich Kirsch gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe). Die von der Bundeskanzlerin und anderen verlangte Grundgesetz-Änderung löse keine der aktuellen Fragen, meinte Kirsch. "Wir brauchen heute schnell eine rechtliche Klarstellung der Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen der Bundeswehr im Vorgehen gegen Piraten. Eine Grundgesetz-Änderung würde Jahre brauchen. Der Kampf gegen Piraterie findet heute statt."

Kirsch beklagte die unzureichende rechtliche Abklärung im Vorfeld des Bundeswehreinsatzes. "Die Koalition hätte schon längst prüfen können, ob für die Bundeswehr auch eine einfachgesetzliche Klarstellung - parallel zu § 6 Bundespolizeigesetz - ausreicht." Nach diesem Paragraph sei heute die Bundespolizei für die Gefahrenbekämpfung außerhalb des deutschen Küstenmeeres zuständig.

Mit Blick auf die Ausrüstung der Spezialstreitkräfte meinte Kirsch, "die Bundeswehr hat mit dem KSK im Verbund mit ihren Kampfschwimmern die Kräfte und Fähigkeiten, Geiseln zu befreien, auch fern der Heimat und auf See". Allerdings fehlten sowohl Polizei als auch Bundeswehr Großraumflugzeuge für Langstreckentransporte.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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