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Baerbock will Thema Organspende mit Ausweis-Abholung verknüpfen

Archivmeldung vom 26.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, schlägt vor, dass das Thema Organspende mit dem Beantragen und Abholen von Ausweis und Reisepass verbunden wird. In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" schreibt sie, es sei an der Zeit, die Diskrepanz zwischen der Bereitschaft zur Organspende und den wenigen Spenden zu verringern.

Baerbock wendet sich dabei gegen den Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn (CDU), eine Widerspruchsregelung einzuführen. Baerbock schreibt: "Bei solch einer persönlichen Entscheidung sollte die Politik nicht anmaßend sein." Eine Widerspruchsregelung wäre "ein starker Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen". Sie verweist auf Erfahrungen aus Spanien und Dänemark, die zeigten, dass eine Entweder-Oder-Entscheidung nicht nötig ist. Nach dem Vorschlag Baerbocks sollte es ein Gespräch über Organspende geben, wenn die Bürger ihren neuen Ausweis oder Reisepass beantragen.

"Holt die Person den Ausweis ab, müsste sie sich dann entscheiden: Möchte sie alle oder einzelne Organe spenden, möchte sie dies explizit nicht oder aktuell darüber noch nicht entscheiden - und wer soll im Unglücksfall darüber entscheiden", so Baerbock. Die Grünen-Politikerin schlägt vor, die Angaben in einem verbindlich einzurichtenden Organspendenregister zentral zu vermerken. "Der Vorschlag würde so einen Weg eröffnen, mit dem mehr Menschenleben gerettet werden können und gleichzeitig jeder und jede Einzelne bewusst über den eigenen Körper entscheiden kann. Das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde blieben gewahrt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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