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Panne beim Wahlprogramm der NRW-Grünen

Archivmeldung vom 17.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Eder / pixelio.de
Bild: Gabi Eder / pixelio.de

Der offizielle Vorschlag des grünen Landesvorstandes in NRW für das neue Wahlprogramm hat keine Woche gehalten. Einen Passus, in dem Straffreiheit für Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden gefordert wird, will der Landesvorstand nun schon wieder streichen: "Das ist ärgerlich, wird aber auf dem Parteitag im Dezember, der das Wahlprogramm endgültig beschließt, korrigiert. Der Landesvorstand hat dazu bereits einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht", sagte NRW-Grünen-Chef Sven Lehmann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Der Landesvorstand hatte seinen Programmentwurf am vergangenen Dienstag in Düsseldorf vorgestellt. Auf Seite 149 sieht er vor, dass die strafbaren Verstöße gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen und die Teilnahme an verbotenen Sitzblockaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden: "Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen beispielsweise einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden", heißt es in dem Entwurf. Lehmann sagte dazu der Rheinischen Post: "Dass der im Entwurf des Wahlprogramms beschriebene Vorschlag in dieser Form umsetzbar ist, wurde falsch eingeschätzt."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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