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Sächsische AfD-Fraktion beantragt Sonderplenum zur Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit!

Archivmeldung vom 30.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jörg Urban (2020)
Jörg Urban (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die sächsische AfD-Fraktion hat ein Sonderplenum beantragt. Voraussichtlich in der ersten Januarwoche muss sich nun der Landtag mit der Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit befassen. Insbesondere geht es im AfD-Antrag (Drs. 7/8539) um die Streichung der Obergrenze von zehn Personen für Protestaktionen.

Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban: „Die Wiederherstellung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit duldet keinen weiteren Aufschub. Die aktuelle Corona-Verordnung in Sachsen läuft am 9. Januar aus. Die Regierung dürfte also bereits an Nachfolgeregelungen arbeiten. Nur eine zügige Sondersitzung des Landtags kann deshalb verhindern, dass die massiven Grundrechtseinschränkungen auch in der nächsten Verordnung enthalten sind.

Wir haben in den letzten Wochen gesehen, dass die Begrenzung von Demonstrationen auf zehn Personen den Frieden in unserem Land nachhaltig gestört hat. Durch diese Regelung geraten Versammlungsteilnehmer und protestierende Spaziergänger automatisch mit der Polizei aneinander. Diese sich immer weiter ausweitende Eskalation gilt es sofort zu beenden. Erfreulicherweise hat das auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erkannt.

Erst wenn die Staatsregierung die Zehn-Personen-Grenze aufhebt, kann sich die Lage auf unseren Straßen entspannen. Gegen Gewalttäter muss die Polizei selbstverständlich konsequent vorgehen. Niemals darf es aber in einem freien Land zu einer Kriminalisierung friedlicher Bürgerproteste kommen.

Die AfD wird sich daher auch in Zukunft solidarisch mit all jenen zeigen, die den Mut aufbringen, ihre Sorgen und Nöte gewaltfrei in die Öffentlichkeit zu tragen. Das ist ein Grundrecht. Das muss der Staat respektieren.“

Quelle: AfD Deutschland

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