„So nicht!“ – Missbrauchsbeauftragte attackiert Stopp des Hilfsfonds

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Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, wirft der Regierung vor, das Hilfesystem/Fonds Sexueller Missbrauch nicht langfristig abgesichert zu haben. Sie fordert ein nahtloses Nachfolgemodell mit gesetzlicher Grundlage – Anträge müssten ohne Lücke weiter möglich bleiben. Organisationen der Aufarbeitung unterstützen die Forderung; offiziell ist ein Auslaufen der bisherigen Struktur terminiert.
Claus’ Kernpunkte: Der Fonds habe niedrigschwellig Therapien, Beratungen und Alltagshilfen finanziert – Leistungen, die Regelsysteme (Kassen, Sozialträger) häufig nicht abdecken. Daher brauche es ein dauerhaftes, rechtssicheres System im UBSKM-Gesetz, das alle Tatkontexte erfasst, Bund-Länder-Zuständigkeiten klärt und direkte Abrechnung ermöglicht.
Zivilgesellschaftliche Gremien – Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat – fordern seit März 2025, den Fonds nicht „abzuwickeln“, sondern weiterzuentwickeln. Laut Veröffentlichungen sollen Neuanträge nur bis 31. August 2025, Auszahlungen bis Ende 2028 möglich sein; das Parlament soll nun gegensteuern und die Finanzierung mehrjährig festschreiben. Politisch geht es um Verlässlichkeit: Ohne Nachfolgemodell drohen Versorgungslücken für Betroffene, die schon heute auf lange Wartezeiten treffen.
Quelle: ExtremNews