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„So nicht!“ – Missbrauchsbeauftragte attackiert Stopp des Hilfsfonds

Archivmeldung vom 08.10.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kerstin Claus (2022)
Kerstin Claus (2022)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, wirft der Regierung vor, das Hilfesystem/Fonds Sexueller Missbrauch nicht langfristig abgesichert zu haben. Sie fordert ein nahtloses Nachfolgemodell mit gesetzlicher Grundlage – Anträge müssten ohne Lücke weiter möglich bleiben. Organisationen der Aufarbeitung unterstützen die Forderung; offiziell ist ein Auslaufen der bisherigen Struktur terminiert.

Claus’ Kernpunkte: Der Fonds habe niedrigschwellig Therapien, Beratungen und Alltags­hilfen finanziert – Leistungen, die Regelsysteme (Kassen, Sozialträger) häufig nicht abdecken. Daher brauche es ein dauerhaftes, rechtssicheres System im UBSKM-Gesetz, das alle Tatkontexte erfasst, Bund-Länder-Zuständigkeiten klärt und direkte Abrechnung ermöglicht. 

Zivilgesellschaftliche Gremien – Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat – fordern seit März 2025, den Fonds nicht „abzuwickeln“, sondern weiterzuentwickeln. Laut Veröffentlichungen sollen Neuanträge nur bis 31. August 2025, Auszahlungen bis Ende 2028 möglich sein; das Parlament soll nun gegensteuern und die Finanzierung mehrjährig festschreiben. Politisch geht es um Verlässlichkeit: Ohne Nachfolgemodell drohen Versorgungslücken für Betroffene, die schon heute auf lange Wartezeiten treffen. 

Quelle: ExtremNews

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