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Liberale Vereinigung kritisiert Bundesverfassungsgerichts-Urteil

Archivmeldung vom 17.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

„Das Urteil zur Erbschaftssteuer reiht sich in eine Vielzahl unglücklicher Urteile des Bundesverfassungsgerichts ein“, erklärt Franz Niggemann, Vorstandsvorsitzender der Liberalen Vereinigung e.V., zu dem heutigen Urteilsspruch aus Karlsruhe. Zwar sei es grundsätzlich richtig, die Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen und Privatleuten abschaffen zu wollen, der Spruch aber gehe dennoch in die falsche Richtung. „Anstatt die Erbschaftssteuer generell in Frage zu stellen und auf deren Abschaffung hinzudrängen, wird das Karlsruher Urteil dazu führen, dass die Unternehmen stärker belastet werden.“

Dabei sei die Erbschaftssteuer, so Niggemann weiter, bei nüchterner Betrachtung an sich bereits verfassungswidrig – denn im Kern werden vererbte Vermögen, gerade wenn es sich um Familienbetriebe handelt, mehrfach versteuert. Genau dies ist aber nicht im Sinne der Verfassung: „Wer Vermögen erwirtschaftet, zahlt darauf Einkommensteuer, wer es erhält, zahlt Kapitalertragssteuer und wer es ererbt, hat dann die Erbschaftssteuer zu entrichten.

Unternehmen, die seit mehreren Generationen in der Hand derselben Familie sind, wurden bzw. werden dementsprechend oft zur Kasse gebeten – wir reden also über Vermögen, die seit ihrer Entstehung vier, fünf Mal oder gar noch öfter besteuert wurden. Der einzige richtige Schluss hieraus ist, die Erbschaftssteuer komplett abzuschaffen.“

Prof. Christoph Zeitler, Vorstandvorsitzender des bayrischen Landesverbands der Liberalen Vereinigung, schließt sich dem Urteil Niggemanns an und ergänzt: „Nun wird die Unternehmensübergabe für Familienunternehmen nicht nur wieder zu einer finanziellen Belastung, sondern erfordert noch mehr verwaltungstechnischen Aufwand. Mit der ‚Bedürfnisprüfung’ wird dem Steuerdschungel eine weitere Komponente hinzugefügt anstatt endlich die Axt an ihn anzulegen. In Sachen Erbschaftssteuer gibt es – nicht zuletzt angesichts der relativ geringen Einkünfte – nur eines: sofort abschaffen!“

Quelle: Liberale Vereinigung e.V.

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