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NRW-Kabinett bringt Wolfsverordnung auf den Weg

Archivmeldung vom 24.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wolffamilie / Wölfe (Symbolbild)
Wolffamilie / Wölfe (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Kabinett von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat eine Wolfsverordnung für das Land im Kabinett beschlossen. Das bestätigte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der "Rheinischen Post".

"Wenn sie in Kraft tritt, sind wir neben Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen das vierte Bundesland mit einer derartigen Wolfsverordnung", so die Landesministerin. Die Verordnung solle ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden rechtlich absichern und unterstützen. "Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich." Auch plündere es ihren Haushalt, so die CDU-Politikerin.

"Im schlimmsten Fall würde mich dieses einzelne Rudel elf Millionen Euro kosten, wenn man Herdenschutz auf allen Weiden und Pferdekoppeln im Wolfsgebiet umsetzen würde. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Naturschutzetats. Das ist dauerhaft nicht darstellbar." Der Wolf ist europarechtlich streng geschützt. Das heißt eine Entnahme ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. "Die werden mit der Verordnung jetzt konkretisiert", so die Ministerin. Ein Wolf gelte als problematisch für die Weidetierhaltung, wenn er in räumlich-zeitlich engem Abstand mehrfach den empfohlenen Herdenschutz überwunden habe. "Wir prüfen, wie weit wir diesen Zeitraum fassen können. Die Verordnung enthält auch Details zur Vergrämung und dazu, wenn sich der Wolf dem Menschen zu stark genähert hat."

Künftig treffe zudem nicht mehr der Landrat alleine die Entscheidung über die Entnahme, sondern es gebe eine Beteiligung des Ministeriums. "Wichtig wäre, wenn auch die Kosten des Staates für den Herdenschutz bei der Entscheidung berücksichtigt werden könnten. Da ist aber der Bund gefragt", so Heinen-Esser. Die Ministerin kündigte an, dass das Land künftig für den Herdenschutz auch die laufenden Kosten erstatten werde: "2020 und 2021 betrugen die Aufwendungen für Entschädigung und Förderung jeweils rund 1,5 Millionen Euro. Da es ja eine politische Entscheidung ist, den Wolf zu schützen und wir zugleich Weidehaltung sicherstellen wollen, werden wir nicht umhinkommen, auch laufende Kosten zu tragen." Dann wären man allerdings allein am Niederrhein bei einem Volumen von 14 Millionen Euro im Jahr, so die Christdemokratin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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