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Weiß: Weltweit vorbildliches Opferentschädigungsrecht

Archivmeldung vom 07.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld (Symbolbild)
Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag wird heute mit dem sozialen Entschädigungsrecht eine weitreichende Reform beschließen, mit der die Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen von Gewalttaten und Terror in Zukunft schnellere und umfassendere Hilfen erhalten werden.

Hierzu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Die Koalition hat ein weltweit vorbildliches Opferentschädigungsrecht auf den Weg gebracht. Mit der Reform werden wir unserer besonderen Verantwortung für die Opfer von Kriegen gerecht, etablieren aber auch Hilfe für neue Formen von Gewalt und Terror und insbesondere auch für sexualisierte Gewalt. Wir fassen die Entschädigung von Kriegsopfer, Opfern von Gewalt und Terror in einem Gesetz zusammen.

Die Betroffenen erhalten neben höheren Geldleistungen auch professionelle Begleitung und Unterstützung. So werden landesweit Trauma-Ambulanzen eingerichtet, die vor allem auch Kinder- und Jugendliche vor Ort versorgen sollen. Mit den Fallmanagerinnen und -managern, die Opfer und ihre Familien beratend unterstützen, sorgen wir dafür, dass staatliche Hilfe schneller, unbürokratischer und zielgerichteter bei den Betroffenen ankommt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Änderungsantrag besonders dafür eingesetzt, dass Opfern sexualisierter Gewalt und Ausbeutung bei der Entschädigung größere Berücksichtigung finden. Zudem konnten wir Verbesserungen beim Berufsschadensausgleich erreichen, indem im Vergleich zum Referentenentwurf bei der Berechnung auch Prognosen über eine berufliche Karriere einfließen. Erweiterungen gab es auch beim Gewaltbegriff, so dass anerkannt ist, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat wie zum Beispiel Stalking zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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