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Rechtswissenschaftler wirft AfD "aberwitzige Verallgemeinerungen" vor

Archivmeldung vom 01.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: ediathome / pixelio.de

Der Rechtswissenschaftler Hans Michael Heinig hält Aussagen der AfD zur Rechtsstellung von Muslimen für absurd: "Auf aberwitzige Verallgemeinerungen folgen unterkomplexe Differenzierungen", schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

Diese Strategie sei typisch für Rechtspopulisten. Der Staat dürfe sich grob verallgemeinernde Aussagen, wie im Parteiprogramm der AfD vorhanden, nicht zu eigen machen. "Wenn Alexander Gauland mit einem Zitat des iranischen Revolutionsführers allen muslimischen Vereinigungen pauschal die Verfassungstreue abspricht, leistet er einen juristischen Offenbarungseid."

Zur Forderung der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, dass Islamverbände - und nur diese - einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten sollten, sagte Heinig: Die demokratische Verfassungskultur halte es zwar aus, dass Parteien "auch in der Religionspolitik in programmatischen Alternativen um die Wählergunst" wetteiferten. Doch sie nehme Schaden, wo die Alternative lediglich darin bestehe, eine Gruppe von Gläubigen "pauschal zu diffamieren" und ihr den "vollen Genuss aller Grundrechte abzusprechen". Dennoch verortete der Rechtswissenschaftler die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: "Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine Verfassungsfeinde."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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