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Union und SPD streiten über Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 25.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Kurz vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD haben sich die Fronten beim Thema Vorratsdatenspeicherung verhärtet. SPD-Fachpolitiker fordern, ein für Frühjahr 2014 angekündigtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten und die geplante Speicherfrist auf deutlich weniger als sechs Monate zu reduzieren.

SPD-Innenexperte Michael Hartmann sagte der "Welt": "Wir sollten das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Alles andere wäre unklug." Verteidigungs- und Netzexperte Lars Klingbeil erklärte zudem: Durch den Parteitagsbeschluss der SPD von 2011 sei "klar, dass eine Speicherfrist von sechs Monaten mit uns nicht zu machen ist". Die Union lehnt beide Forderungen ab.

Günter Krings (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, sagte der "Welt": "Eine Speicherfrist von weniger als sechs Monaten wäre schlicht ein Verstoß gegen Europarecht." Eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie sei überfällig. "Man kann die Richtlinie nicht halb umsetzen." Krings möchte zudem nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. So etwas sei "im europäischen Recht nicht vorgesehen".

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl warnte gegenüber der "Welt": "Uns drohen horrende Strafzahlungen." Er forderte die SPD-Innenpolitiker auf, vor dem Hintergrund des anstehenden Mitgliedervotums Überzeugungsarbeit an der Basis zu leisten: "Sie müssen klar machen, was mit der Vorratsdatenspeicherung erreicht werden kann: In dem einen Fall laufen Mörder frei herum, im anderen eben nicht."

Obwohl Union und SPD grundsätzlich die Einführung der Vorratsdatenspeicherung befürworten, konnte die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz keine Einigung erzielen. Bei dem umstrittenen Vorhaben, welches durch eine EU-Richtlinie vorgegeben ist, geht es um das Speichern von Verbindungsdaten bei Telefon- und Internetanbietern. Das Instrument soll Ermittlern helfen, schwere Verbrechen aufklären zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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