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Gute-Kita-Gesetz: NRW-Familienminister wirft Giffey Täuschung vor

Archivmeldung vom 08.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Stamp (2018)
Joachim Stamp (2018)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der nordrhein-westfälischen Familienminister und stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgeworfen, die Länder beim sogenannten Gute-Kita-Gesetz getäuscht zu haben.

"Die öffentlich mehrfach erteilte Zusage der Bundesfamilienministerin, die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes über das Jahr 2022 hinaus zu verstetigen, entspricht offenbar nicht der Wahrheit", sagte Stamp dem "Handelsblatt". In der Finanzplanung des Bundes sei nach 2022 "kein Cent für ihr Versprechen" vorgesehen.

"Giffey verliert damit endgültig ihre Glaubwürdigkeit", so Stamp. "Sie hat die Länder mit ihrer auch in mehreren Videokonferenzen wiederholten festen Zusage zur Weiterfinanzierung getäuscht." Das sei umso bitterer, da die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung in der Coronakrise "sensationelle Arbeit" leisteten und verlässliche Partner bräuchten. "Die Länder sitzen in der Kostenfalle", beklagte Stamp. Er sprach auch von einer "Giffey-Falle". Für das Anfang 2019 in Kraft getretene Gesetz fließen bis Ende 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder. Mit den Mitteln können die Länder entweder die Betreuungsqualität verbessern – also etwa in einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Stärkung der Sprachförderung oder mehr Unterstützung für Kitaleitungen investieren – oder Eltern von Kitagebühren entlasten. Im Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 finden sich keine Angaben zum Fortbestehen des Finanzausgleichs für die frühkindliche Bildung über das Jahr 2022 hinaus.

Das Bundesfamilienministerium verwies auf Anfrage des "Handelsblatts" auf "mehrere Beschlüsse", in denen das Bundeskabinett deutlich gemacht habe, dass eine finanzielle Beteiligung seitens des Bundes auch nach 2022 gewollt sei. Sowohl die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" als auch der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2021 enthielten entsprechende Aussagen. So sei etwa mit Blick auf die Kommission festgehalten worden, "dass der Bund auch für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird". Stamp mahnte: "Frühkindliche Bildung ist die Grundlage für die Bildungschancen unserer Kinder." Das sei nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und die vorübergehenden bundesweiten Schließungen der Kitas noch einmal dramatisch deutlich geworden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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