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Singhammer: Abschaffung des Ehegattensplitting ist ungerecht

Archivmeldung vom 21.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Forderung des DGB einer Abschaffung des Ehegattensplittings erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB: Die Forderung nach der Abschaffung des Ehegattensplittings führt zu gröbster sozialer Ungerechtigkeit. Beim Splittingverfahren handelt es sich nicht um eine beliebig veränderbare Steuerbegünstigung, sondern um eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung.

Das Ehegattensplitting ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Somit unterliegen alle Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung. Wer eine Abschaffung des Ehegattensplittings fordert, belastet vor allem Ehen mit Kindern. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entfallen etwa 90 Prozent des Splittingeffekts auf Ehepaare, die Kinder haben.

Aber auch Eheleute, deren Kinder aus dem Haus sind und die auf ein Einkommen verzichtet haben, um ihre Kinder selbst betreuen zu können, werden im Nachhinein für die Lebensentscheidung zugunsten von Familie bestraft. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis unserer Bundesministerin von der Leyen zum Ehegattensplitting.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU


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