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Verkehrsminister will Mobilitätsdienste wie Uber und Co. zulassen

Archivmeldung vom 18.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Scheuer (2018)
Andreas Scheuer (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will neue Mobilitätsdienste wie Uber & Co. für den regulären Verkehr zulassen. Das geht aus Eckpunkten für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes hervor, über welche das "Handelsblatt" berichtet.

Zu den zentralen Punkten gehört demnach, die Rückkehrpflicht von Mietwagen-Anbietern wie Uber aufzuheben. Bisher müssen sie nach jeder Fahrt zur Zentrale zurückkehren, wenn die Fahrt beendet ist. Sie sollen auch Poolingdienste anbieten dürfen, also Fahrgäste mit ähnlichem Start und Ziel einsammeln und mit einer "algorithmusgesteuerten Streckenführung" transportieren, wie es in dem Eckpunkte-Papier heißt. Kannibalisieren sie indes Bus und Bahn auf hochfrequentierten Strecken, können sie untersagt werden. Auch sollen sie nicht beliebig Fahrgäste auf der Straße einsammeln dürfen.

Dies soll Privileg des Taxigewerbes bleiben. Grundsätzlich soll "die digitale Vermittlung von Fahrten" genehmigungspflichtig sein. Nahverkehrsunternehmen dürfen eigene Mitfahrgelegenheiten per App anbieten, wenn sie den klassischen Linienverkehr "ersetzen, ergänzen oder verdichten", wie es in dem Eckpunkte-Papier heißt. Mit der jetzigen Reform wollen Union und SPD plattformbasierte und digitale Mobilitätsangebote auf eine rechtssichere Genehmigungsgrundlage stellen. Zugleich soll ein fairer Ausgleich zwischen privaten Anbietern und jenen stattfinden, die wie Bus und Bahn, aber auch die Taxis öffentliche Daseinsvorsorge betreiben.

"In diesem Sinne soll die Taxi- und Mietwagenbranche von regulatorischen Entlastungen profitieren, sollen den Kommunen jedoch gleichzeitig die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten erhalten bleiben, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs sicherzustellen", heißt es im Ministerium. Deshalb sollen Poolingmodelle oder Rufbusse und -taxen "gestärkt und etwaige Regelungshindernisse beseitigt werden", um so "den Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und in ländlichen Räumen eine bessere Versorgung mit bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu gewährleisten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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