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Andreas Galau: "Rot-roter Doppelhaushalt 2019/2020 ist verfassungswidrig - Gutachten bestätigt AfD-Auffassung"

Archivmeldung vom 13.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Galau, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion / Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag"
Andreas Galau, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion / Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag"

Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg hatte aufgrund ihrer massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Doppelhaushaltes 2019/2020 Herrn Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Andreas Galau, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, kommentiert das Schachtschneider-Gutachten.

Galau: "Das Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider zur 'Verfassungsmäßigkeit des von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Doppelhaushaltes 2019/2020 für das Land Brandenburg' kommt zu einem für Rot-Rot vernichtenden Ergebnis:

'Das Haushaltsgesetz, das die Landesregierung Brandenburgs am 18. Juli 2018 in den Sechsten Landtag Brandenburgs eingebracht hat und dessen Verabschiedung nach dritter Lesung für den 14. Dezember 2018 vorgesehen ist, ist insoweit verfassungswidrig und nichtig, als es außer dem Haushaltsplan für 2019 auch den Haushaltsplan für 2020 (Doppelhaushalt) feststellt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 darf den Siebenten Landtag Brandenburgs nur für eine knapp bemessene Übergangszeit binden, die sich aus dem Jährigkeitsprinzip der Haushaltsplanung ergibt, allenfalls bis zum 31. Dezember 2019; denn das Haushaltsjahr ist nach § 4 S. 1 HGrG grundsätzlich das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan für 2020 wird mangels Legitimation durch den Siebenten Landtag Brandenburgs verfassungswidrig und nichtig sein.'

Mit diesem Rechtsgutachten wird die AfD-Auffassung eindrucksvoll bestätigt, dass der verfassungswidrige Doppelhaushalt ein unzulässiger Versuch der gescheiterten Woidke-Regierung ist, ihre Politik gegen die Menschen in Brandenburg über ihr Regierungsende hinaus fortzusetzen. Am 1. September 2019 wird diese Regierung abgewählt und die für Brandenburg fatale Politik des Nichtstuns beendet."

Der Anlage entnehmen Sie bitte die Zusammenfassung des Gutachtens im Auftrag der Landtagsfraktion der Alternative für Deutschland von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider.

Datenbasis: Das Gutachten von Prof. Schachtschneider

Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)

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