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Bund und Länder einigen sich auf einheitliche Corona-Impfstrategie

Archivmeldung vom 03.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Politik, ein Medienblock, eine legale Meinung (Symbolbild)
Eine Politik, ein Medienblock, eine legale Meinung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bund und Länder haben sich auf ein einheitliches Vorgehen beim Impfen gegen das Coronavirus geeinigt. Der Bund soll die Beschaffung des Impfstoffes finanzieren und die Länder eigenständig Impfzentren einrichten, geht aus einer Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Je nach Bedarf sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Ländern helfen. An den Kosten der Impfzentren wird sich der Bund zusätzlich über die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen. Welche Bevölkerungsgruppen wann ihre Impfungen bekommen können, soll bundeseinheitlich geregelt werden. "Nach Zulassung eines Impfstoffes ist zunächst von einer begrenzten Anzahl verfügbarer Impfdosen auszugehen", heißt es in der Beschlussvorlage.

Die Länder wollen sich darauf verpflichten, dass sie alle die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission anwenden und überwachen werden, welche Personengruppen zuerst geimpft werden sollen. Sogar die Terminvergabe wird den Plänen von Bund und Ländern zufolge nach einheitlichen Standards in allen Impfzentren gleich ablaufen. Pflegeheimbewohner, die ja zur Risikogruppe gehören und voraussichtlich bevorzugt geimpft werden, werden nicht in die Zentren kommen müssen. Sie sollen von den Ärzten besucht werden. Auch Transport und Lagerung des Impfstoffes sollen während der Pandemie nach strengen Regeln erfolgen. Bundesweit wird der begehrte Impfstoff demnach an 60 Standorte geliefert werden. "Die Standorte werden dem Bund bis zum 10. November abschließend benannt", heißt es in der Beschlussvorlage. Geliefert werden darf der Impfstoff entweder durch die Bundeswehr oder durch die produzierenden Firmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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