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AfD: Strafanzeige gegen Berlins Regierenden Bürgermeister, Innensenator und Polizeipräsidenten

Archivmeldung vom 05.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am 27. Februar 2018 stellte der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christian Wirth Strafanzeige gegen den Berliner Regierenden Bürgermeister, Michael Müller, den Innensenator Andreas Geisel, sowie den ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt. Grund für die Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung ist die Freilassung eines ausreisepflichtigen Gefährders, obwohl dieser bereits seit geraumer Zeit abgeschoben werden sollte. Der als Islamist bekannte Tunesier wurde nach Angaben des RBB Mitte Dezember 2017 wegen Drogenhandels festgenommen.

Darüber hinaus wurde der Mann anhand seiner Fingerabdrücke dahingehend überführt, 18 weitere Identitäten gehabt zu haben. Obwohl alle Unterlagen zur Abschiebung bereits vorlagen und die Abschiebung seit Wochen überfällig war, wurde der Tunesier wieder auf freien Fuß gesetzt. Dr. Christian Wirth stellt hierzu fest, dass dieser Berliner Skandal stark an den Fall Anis Amri erinnert, der bei dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen tötete und weitere 70 verletzte.

Dr. Christian Wirth fragt, „warum der Tunesier weder festgesetzt und in Sicherungshaft genommen wurde und sich offensichtlich nicht wegen der Verwendung von 18 Identitäten, noch wegen Drogenhandels rechtlich verantworten musste“. Weiterhin führt der AfD-Bundestagsabgeordnete aus: „Wir haben es hier mit einem völligen Versagen der verantwortlichen Behörden und Personen zu tun. Mit diesem Verhalten wird die Gefährdung der Öffentlichkeit billigend in Kauf genommen. Dies ist völlig inakzeptabel. Die AfD fordert die umgehende Festsetzung und Abschiebung dieses Gefährders durch die zuständigen Behörden“.

Quelle: AfD Deutschland

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