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Beatrix von Storch: Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein starkes Zeichen

Archivmeldung vom 27.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch (2019)
Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch (2019)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Begründet haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung wie folgt: Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist zu respektieren.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt zum Karlsruher Kopftuchverbotsurteil: "Das Karlsruher Kopftuchverbotsurteil als Zeichen gegen den politischen Islam an deutschen Gerichten ist sehr zu begrüßen.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die politisch-kulturelle Machtdemonstration einer muslimischen Rechtsreferendarin ist ein deutliches Signal zur Stärkung unserer Demokratie, auch wenn laut Urteil ein Kopftuchverbot nicht zwingend sei. Jetzt sind insbesondere die Bundesländer aufgerufen, aus dem Urteil die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Kopftuchverbote für alle Bediensteten, die in hoheitlichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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