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Ex-BVerfG-Präsident Papier: Forderung nach "Vereinigten Staaten von Europa" könnte antieuropäische Stimmung schüren

Archivmeldung vom 12.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Jürgen Papier auf dem 13. Kongress der Stasibeauftragten im Thüringer Landtag, 24. April 2009 Bild: Michael Panse from Erfurt, Germany, de:Michael Panse / de.wikipedia.org
Hans-Jürgen Papier auf dem 13. Kongress der Stasibeauftragten im Thüringer Landtag, 24. April 2009 Bild: Michael Panse from Erfurt, Germany, de:Michael Panse / de.wikipedia.org

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält es für riskant, dass deutsche Politiker "Vereinigte Staaten von Europa" fordern. "Am Ende könnte damit eine antieuropäische Stimmung befördert werden, wie es in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten schon der Fall ist. Ich verweise nur auf die Partei Die wahren Finnen", sagte Papier dem Nachrichtenmagazin "Focus". Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und CDU-Vize Ursula von der Leyen hatten kürzlich als Ziel eine weitgehende Integration in einen europäischen Bundesstaat angeregt.

"Das Reden über die Vereinigten Staaten von Europa erscheint mir verfrüht. Ich bin mir nicht sicher, ob angesichts der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse dies zurzeit der richtige Schritt wäre. Die Schaffung eines europäischen Bundesstaates würde eindeutig zu Lasten der demokratischen Mitwirkung gehen, da würde die Demokratie leiden", warnt dagegen Papier.

"Kennen Sie Ihren Abgeordneten im Europäischen Parlament? Ich bin kein Romantiker, aber Demokratie funktioniert besser in kleineren Einheiten." Auf dem Weg zu den "Vereinigten Staaten von Europa" muss laut Papier das Volk gefragt werden. "Nach meiner Einschätzung wäre das nur nach einem Volksentscheid über eine neue Verfassung, gestützt auf Artikel 146 des Grundgesetzes, denkbar."

Die Deutschen müssten sich eine neue Verfassung geben, mit einer Änderung des Grundgesetzes allein wäre es nicht getan. Dagegen sieht der Spitzenjurist "keine verfassungsrechtlichen Hinderungsgründe, wenn wir mit einem schärferen Überwachungs- und Sanktionensystem stabile Finanzen der Euro-Länder fördern wollten. Das trifft die Budgethoheit des nationalen Parlaments nicht in den Grundfesten, das wäre nur eine stärkere Kontrolle."

Dem stehe auch das jüngste Rettungsschirm-Urteil aus Karlsruhe nicht entgegen, erklärt er. Das Urteil betont das letzte Wort des Bundestags bei der Verteilung von Einnahmen und Ausgaben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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