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Bundesregierung will Start-ups von bürokratischen Lasten befreien

Archivmeldung vom 11.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die Bundesregierung will Mittelstand und Unternehmensgründer von bürokratischen Lasten befreien. Ein entsprechendes Eckpunktepapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das dem "Handelsblatt" vorliegt, soll am Donnerstag vom Bundeskabinett verabschiedet und bis Mitte 2015 umgesetzt werden.

Es umfasst 21 Maßnahmen, aus denen sich laut Wirtschaftsministerium Entlastungen für die Wirtschaft von "mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr" ergeben. Besonders profitieren sollen Start-ups. Sie werden in den ersten drei Jahren von Berichts- und Informationspflichten befreit. Die Regelung gilt bislang nur in Teilbereichen, wird aber künftig zum Grundsatz erhoben. Die Wirtschaft soll künftig von der "One in, one out"-Regelung profitieren: Immer dann, wenn durch eine neue Regelung zusätzliche Berichts- und Informationspflichten entstehen, sollen in gleichem Umfang bestehende Bürokratielasten abgebaut werden. Man werde ein geeignetes Verfahren erarbeiten, damit die "One in, one out"-Regelung "spätestens bis zum 30. Juni 2015" eingeführt werden kann, heißt es laut "Handelsblatt" in dem Papier. Um dem Eindruck entgegenzuwirken, es handele sich bei dem Eckpunktepapier nur um unverbindliche Absichtserklärungen, enthält es einen konkreten Umsetzungsbeschluss: Soweit die Maßnahmen Gesetzesänderungen erforderlich machen, werden diese demnach in einem Rutsch mit einem Artikelgesetz umgesetzt, das im ersten Quartal 2015 eingebracht und bis zur Sommerpause verabschiedet werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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