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Regierung will Zusatzkosten für Offshore-Anbindung auf Stromrechnung umlegen

Archivmeldung vom 16.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Offshore-Windenergieanlage Bild: Hans Hillewaert / de.wikipedia.org
Offshore-Windenergieanlage Bild: Hans Hillewaert / de.wikipedia.org

In der Bundesregierung wird die Einführung einer neuen Umlage zur Sicherung der Stromerzeugung in Nord- und Ostsee über die Stromrechnung erwogen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Umlage soll einspringen, wenn ein Windparkbetreiber wegen eines Leitungsschadens oder fehlender Anbindung an das Landnetz Strom zwar erzeugen, nicht aber in das Netz einspeisen und deshalb kein Geld verdienen kann. Die Pläne gehen aus einem vorliegenden Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, dem das Umweltministerium noch nicht zugestimmt hat.

Bisher muss für etwaige Ausfälle der Netzbetreiber haften. Weil die Risiken mit einem bis zu dreistelligen Millionenbetrag nur teilweise versicherbar sind und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechtern, hatte der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet gedroht, den Ausbau einzustellen. Um das und Verzögerungen der Energiewende zu verhindern, hat die Regierung zugesagt, vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen.

Nach dem Vorschlag bekäme der Windparkbetreiber bei Unterbrechungen ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet. Der Netzbetreiber könnte die Kosten mittels der neuen Offshore-Anbindungs-Umlage auf die Stromrechnung umwälzen. Der Betrag würde dort separat ausgewiesen und Kunden könnten erkennen, welcher Kostenanteil auf diese und andere Umlagen, Förderungen und Steuern entfällt. Welche Kosten der Netzbetreiber wälzen kann, soll vom Grad des Verschuldens abhängen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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