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Innenminister Strobl: Bundesweiter Erlass gegen Reichskriegsflaggen steht

Archivmeldung vom 15.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Reichskriegsflagge von 1921–1933
Reichskriegsflagge von 1921–1933

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In der Pandemie haben sogenannte Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten vermeintlich versucht, mit schwarz-weiß-rot gestreiften Reichsfahnen das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen. Nun soll das Zeigen der Fahnen, die die Existenz der Bundesrepublik infrage stellen, bundesweit quasi verboten werden.

Logo der DDR-Sendung Der schwarze Kanal (1960–1989) mit der Reichsflagge in der Mitte.
Logo der DDR-Sendung Der schwarze Kanal (1960–1989) mit der Reichsflagge in der Mitte.

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Einige Vereine, Firmen und Organisationen, verwenden Schwarz-Weiß-Rot, aus Tradition zur damaligen Reichsflagge bis zum heutigen Tag, wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).
Einige Vereine, Firmen und Organisationen, verwenden Schwarz-Weiß-Rot, aus Tradition zur damaligen Reichsflagge bis zum heutigen Tag, wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).

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Das russische online Magazin „SNA News“ schreibt dazu auf deren deutschen Webseite: "Um einheitlich gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit vorzugehen, haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf einen Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden geeinigt. Dies teilte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit.

„Damit haben wir eine Lösung gefunden für eine bundesweit einheitliche Handhabe“, erklärte der baden-württembergische CDU-Politiker vor der Konferenz der Innenminister in der kommenden Woche im südbadischen Rust.

Nach Auffassung der Innenminister werden die Fahnen vermehrt von Rechtsextremisten als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt.

Mit dem Erlass bekämen die Behörden nun einen Rahmen, um „konsequent gegen den Missbrauch von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und anderen Symbolen, insbesondere durch Angehörige der rechtsextremen Szene, vorzugehen“, sagte Strobl.

Laut dem Erlass dürfen solche Flaggen zum Beispiel an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft nicht gehisst werden, auch nicht bei „paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation oder dem Bestehen des Anscheins einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten.“

Auch wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden, sind solche Fahnen tabu. Wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht, sollen Polizei und Ordnungsbehörden das Zeigen unterbinden und die Fahnen sicherstellen. Die Fahnenschwenker müssen wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Verfahren rechnen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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