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Kontrollgremium: Generalbundesanwalt soll in BND-Affäre ermitteln

Archivmeldung vom 31.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
André Hahn (2014)
André Hahn (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Bericht des Sonderermittlers Kurt Graulich zur Geheimdienstkooperation zwischen Deutschland und den USA hat der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, André Hahn (Linke), rasche juristische Konsequenzen gefordert. Notwendig seien jetzt Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die verantwortlichen BND-Mitarbeiter und möglichst auch gegen beteiligte Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA, sagte Hahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Der Generalbundesanwalt muss den Bericht prüfen und förmliche Ermittlungsverfahren einleiten", erklärte Hahn. Bislang habe der Generalbundesanwalt solche Ermittlungen abgelehnt mit dem Hinweis, es gebe keine Anhaltspunkte. Dies sei mit dem Bericht des Sonderermittlers nicht mehr aufrecht zu erhalten. Wenn etwa der BND den USA bei der Wirtschaftsspionage geholfen habe, sei dies Beihilfe zu einer Straftat.

Der von der Regierung eingesetzte Sonderermittler Graulich hatte in seinem am Freitag bekannt gewordenen Abschlussbericht den USA gravierende Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen vorgeworfen und erklärt, in einer "überraschend großen Zahl von Fällen" habe die NSA auch den Schutz deutscher Bürger missachtet.

In einer Selektorenliste mit rund 39.000 Spähzielen, die die NSA dem BND übermittelte, hätten sich auch zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aus oder mit Sitz in Deutschland befunden. Das von Hahn geleitete Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht damit unter anderem den Bundesnachrichtendienst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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