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Studie: Ampel-Rentensteuerpläne bringen bis zu 23.500 Euro Vorteil

Archivmeldung vom 17.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die von der Ampel geplante Neuregelung der Rentenbesteuerung kann bei einzelnen Steuerzahlern künftig zu einer Entlastung von insgesamt bis zu etwa 23.500 Euro führen. Das zeigt eine Fall-Studie des Rentenexperten und Finanzmathematikers Werner Siepe, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Mai vorigen Jahres will die neue Bundesregierung die Beträge zur Rentenkasse und vor allem die späteren Rentenzahlungen steuerlich deutlich besserstellen: Vorsorgeaufwendungen sollen nicht erst 2025, sondern schon ab 2023 zu 100 Prozent anerkannt werden. Die volle Besteuerung der Renten wird von 2040 auf 2060 gestreckt und dadurch entschärft. Entsprechend ist es im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten.

Die Gesetzgebung dazu wird derzeit im Bundesfinanzministerium von Ressortchef Christian Lindner (FDP) vorbereitet. Den größten Vorteil hat nach Siepes Beispiel-Rechnungen der Jahrgang 1975: für Durchschnittsverdiener, die gegenwärtig monatlich etwa 3.250 Euro brutto verdienen, führen die geplanten Änderungen zu einem Steuervorteil von knapp 12.500 Euro. Bei Topverdienern, die stets über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenbeiträge (derzeit monatlich 7.050 Euro in Westdeutschland) liegen, ergibt sich mit etwa 23.500 Euro ein annähernd doppelt so hoher Steuervorteil. Am zweitbesten schneidet der Jahrgang 1980 ab, mit einem Steuervorteil von etwa 9.950 Euro (Durchschnittsverdiener) beziehungsweise 18.800 Euro (Topverdiener).

Steuervorteile unter 9.000 Euro ergeben sich demgegenüber beim Jahrgang 1960. Noch etwas schwächer schneidet der Jahrgang 1990 ab. Der BFH hatte in seinem Urteil gerügt, dass die seit 2005 geltende und bis 2040 reichende Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten in Zukunft zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führen werde. Deutschlands höchste Finanzrichter hatten deshalb von der Politik eine Neuregelung gefordert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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