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rbb muss NPD-Werbespot nicht senden

Archivmeldung vom 18.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte damit der Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagt rbb-Intendantin Dagmar Reim.

Der rbb hat die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am vergangenen Freitag (12.08.2011) mit der Begründung abgelehnt, der Spot erwecke den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft die im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen. Der Spot sei damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Nach Einschätzung des rbb erfüllt er damit den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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