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"Panorama 3": Gesetzesänderung für Intersexuelle zeigt kaum Wirkung

Archivmeldung vom 18.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Neuregelung des Personenstandgesetzes zugunsten intersexueller Menschen zeigt ein Jahr nach der Einführung kaum Wirkung: Bundesweit wurde für lediglich acht Kinder das Geschlecht bei der Anmeldung auf dem Standesamt offen gelassen (Zeitraum November 2013 bis Juli/August 2014). Das berichtet das NDR-Politikmagazin "Panorama 3" (Sendung: Dienstag, 18. November, 21.15 Uhr, NDR Fernsehen) und zitiert dabei aus der Antwort des Bayerischen Sozialministeriums auf eine schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler).

Das Personenstandgesetz war zum 1. November 2013 geändert worden. Bei Kindern, die weder eindeutig als Jungen noch als Mädchen geboren werden, wird der Geschlechtseintrag offen gelassen. Zuvor hatte der Deutsche Ethikrat gefordert, dass Eltern für ihre intersexuellen Kinder statt der Eintragung "weiblich" oder "männlich" die neue Bezeichnung "anderes" wählen können.

Das Mitglied des Deutschen Ethikrates Michael Wunder sagte gegenüber "Panorama 3": "Die geringe Zahl der Eintragungen liegt an der mangelnden Information der Eltern." Er fordert Ärzte dazu auf, die Eltern früh und umfänglich aufzuklären und dabei auf die Möglichkeit hinzuweisen, das Geschlecht offen zu lassen.

Schätzungen zufolge kommt jedes 5000. Kind in Deutschland mit uneindeutigem Geschlecht auf die Welt. Da in Deutschland jährlich rund 680.000 Kinder geboren werden, müsste statistisch die Zahl von Kindern ohne eindeutiges Geschlecht deutlich höher sein als die acht tatsächlich Gemeldeten.

Von den acht Kindern leben vier in Nordrhein-Westfalen, zwei in Niedersachsen und je eines in Baden-Württemberg sowie Mecklenburg-Vorpommern. In fünf dieser acht Fälle wurde das Geschlecht wenige Monate nach der Geburt nachträglich angezeigt.

Interessengruppen kritisieren nach wie vor, dass Kinder in Deutschland zu häufig sogenannten geschlechtsangleichenden Operationen unterzogen werden, obwohl dies medizinisch nicht indiziert wäre. Michael Wunder: "Es ist davon auszugehen, dass noch immer frühkindliche Operationen durchgeführt werden."

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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