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DKP und Co. legen Beschwerde wegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl ein

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild)

Bild: © CC0 / planet_fox / Pixabay

Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag berichtet, haben 18 Gruppierungen wegen ihrer Nichtzulassung zur Bundestagswahl 2021 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. In der letzten Juliwoche soll die Entscheidung darüber vorliegen. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Neben der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) sind unter den Beschwerdeführern auch die Republikaner, die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Klimaschutzpartei (KSP) und die Jesusparty.

Bei eingereichten Wahlvorschlägen prüft der Bundeswahlausschuss einerseits, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten sind, und andererseits, ob einer Vereinigung die Eigenschaft einer Partei zukommt. Dies hat nichts mit einer inhaltlichen Prüfung des Parteiprogramms zu tun. Entscheidend ist, ob die Vereinigung ernsthaft ihre erklärte Absicht verfolgt, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Hieran kann es zum Beispiel fehlen, wenn die Vereinigung über kein Programm oder keine gefestigten organisatorischen Strukturen verfügt.

Wie eine Gruppierung oder Partei nicht zugelassen, kann sie binnen vier Tagen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Diese Frist ist nun abgelaufen und das Gericht muss bis zum 59. Tag vor der Wahl über die Beschwerden entscheiden.

Bis zum Stichtag am 21. Juni 2021 hatten 87 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2021 beteiligen wollen. „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken“, sagte dazu Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel.

Laut Bundeswahlleiter sind insgesamt 53 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Neben den bereits im Bundestag vertretenen CDU, SPD, Linke, Grüne, CSU, FDP und AfD sind mit den Freien Wählern und BVB/Freie Wähler zwei weitere Parteien zugelassen, die in mindestens einem Landtag vertreten sind. Als Partei nationaler Minderheiten wurde der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) vom Bundeswahlausschuss für die BTW 2021 anerkannt. Die restlichen 43 Parteien, die die Kriterien erfüllt haben, setzen sich bunt zusammen: von der Satirepartei „Die Partei" über die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) bis hin zu Exoten wie Europäische Partei Liebe (Liebe) und die Urbane - Eine HipHop Partei (du.). Neu dabei sind zudem beispielsweise die den Querdenkern nahestehende Partei „Die Basis" und „Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei" des Publizisten Jürgen Todenhöfer."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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