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Regierung bringt Gesetzentwurf für Tierwohlkennzeichen auf den Weg

Archivmeldung vom 15.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens auf den Weg gebracht. In dem 44-seitigen Papier, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, werden zahlreiche Anforderungen zur Haltung von Tieren, dem Transport und zur Schlachtung von Tieren festgelegt, aus denen Lebensmittel gewonnen werden.

Wer das Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln nutze, werde mit einer "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" bestraft, heißt es in dem Entwurf. Die Kriterien zur Erzeugung müssen "eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzstandards" liegen. Der Gesetzentwurf sieht Vorschriften unter anderem zur Ernährung, Käfighaltung, zu Transportbedingungen und Lichtverhältnissen in Ställen vor. Die Pflege der Tiere soll überwacht werden und auf Verlangen Kontrolleuren vorgelegt werden, heißt es in dem Entwurf.

Das Tierwohllabel soll demnach den Verbrauchern beim Einkauf von Fleisch mehr Transparenz bieten, Landwirte unterstützen und zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung führen. Wer seine Lebensmittel mit dem Tierwohllabel auszeichnen möchte, müssen die festgelegten Anforderungen an das Tierwohl erfüllen. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und "im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" regeln soll.

Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Die Abstimmung mit dem Umweltministerium stößt beim Deutschen Bauernverband auf Ablehnung: "Ich halte von dem Entwurf nichts! Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich", sagte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied den Funke-Zeitungen. "Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab", so Rukwied. "Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis", sagte der Bauernpräsident weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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