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Discounter Lidl und Baumärkte schlampen bei Umweltinformation über PU-Schaumdosen

Archivmeldung vom 12.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Baumärkte in Deutschland unterrichten ihre Kunden heute wesentlich schlechter als noch vor einem Jahr über die Rücknahme oder andere Entsorgungsmöglichkeiten aufgebrauchter schadstoffhaltiger Montageschaum-Dosen. Mittlerweile bietet sogar die Discounter-Kette Lidl im Rahmen einer Sonderaktion die Schaum-Dosen auf Basis von Polyurethan (PU) an und ignoriert dabei die Rücknahme- bzw. Informationspflichten, die in der Verpackungsverordnung geregelt sind.

Das sind die Ergebnisse von Testkaufaktionen, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) jetzt im dritten Jahr in Folge durchführte. Im Süden Deutschlands wurden die Testkäufer der DUH in der Hälfte der besuchten Märkte nicht – wie gesetzlich gefordert – über die Notwendigkeit der getrennten Sammlung von alten Montageschaum-Dosen auf Basis von Polyurethan (PU) informiert. Lediglich 15 der 30 besuchten Märkte klärten ihre Kunden ausreichend über die sachgerechte Entsorgung der schadstoffhaltigen Dosen auf. Im Raum Berlin fanden sich zwar in den meisten Märkten entsprechende Hinweise, häufig jedoch nur in Gestalt unauffälliger „Fress-Zettel“.

Lidl-Mitarbeiter verweigerten bei Testbesuchen sogar die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme der gebrauchten PU-Schaumdosen. Ebenso verweigern sie ihren Kunden die vorgeschriebenen Entsorgungs-Hinweise. Befragt, warum Lidl keine leeren PU-Schaumdosen wie gesetzlich gefordert zurücknehme, antwortete eine Lidl-Verkäuferin: Eine Discount-Kette sei schließlich kein Baumarkt.

„Lidl wird sich daran gewöhnen müssen, dass die Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt auch für sie gelten“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Immer dreister verschaffen sich die Billig-Discounter Marktvorteile zu Lasten des Fachhandels, der für die Einhaltung der Umweltvorschriften Mitarbeiter schult und eine Rücknahmelogistik finanzieren muss. Gerade bei schadstoffhaltigen Produkten führt die offensichtliche völlige Ahnungslosigkeit der Verkaufsmitarbeiter zur Unterspülung des Umweltrechts.“ Die DUH hat den Gesetzesverstoß von Lidl zur Anzeige gebracht und das Unternehmen aufgefordert, bis zum Montag 16. Juli 10 Uhr der DUH schriftlich zu bestätigen, dass beim Verkauf von PU-Schaumdosen den Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Rückgabe schadstoffhaltiger Schaumdosen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls prüfe die DUH als klageberechtigter Verbraucherschutzverband rechtliche Schritte gegen das Unternehmen.

Als bedenklich wertet die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Tatsache, dass die Baumärkte ihre Kunden im vergangenen Jahr – allerdings nach einem entsprechenden Anschreiben der DUH – noch wesentlich besser und kompetenter informiert hatten als heute. Im Jahr 2006 hatte die Umweltorganisation vor den Testbesuchen insgesamt zweitausend Verkaufsstellen mit einem Mahnschreiben auf ihre diesbezüglichen, in der Verpackungsverordnung festgeschriebenen Pflichten hingewiesen. Konkret fragte die DUH die Verantwortlichen in den Baumärkten damals, ob diese die Schaumdosen mit so genannten „schadstoffhaltigen Füllgütern“ selbst zurücknehmen (laut Verpackungsverordnung freiwillig) oder ihre Kunden über andere Entsorgungsmöglichkeiten informieren (laut Verpackungsverordnung verpflichtend). Außerdem hatte die Umweltorganisation die Märkte daran erinnert, dass Verstöße gegen die Verpflichtungen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden können. Daraufhin hatten fast alle besuchten Märkte ihre Informationspflicht geradezu vorbildlich erfüllt.

Die aktuellen Ergebnisse legten die Vermutung nahe, dass die meisten Märkte sich nur unter Sanktionsdrohungen zu einer regelgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt entschlössen, kommentierte die Leiterin für Kreislaufwirtschaft der DUH, Eva Leonhardt: „Beschämend ist, dass die Bereitschaft zur Verbraucherinformation eine Halbwertszeit von weniger als einem Jahr aufweist“. Das Verhalten sei umso befremdlicher, als die allermeisten Märkte die Möglichkeit, alte Dosen direkt im Laden abzugeben, längst eröffnet hätten. Nur redeten sie nicht darüber. „Eine Informationstafel an einem Ladenregal aufzuhängen ­überfordert nun wirklich niemanden“, meinte Leonhardt.

Von den DUH-Mitarbeitern beispielhaft überprüft wurde die Beratung von Kunden, die in Baumärkten Auskunft über die Entsorgung von Dosen mit dem in der Bauwirtschaft und beim Eigenheimbau verbreiteten Dämmstoff Polyurethan (PU) verlangen. Einige der Baumärkte habe die DUH bereits schriftlich auf unzureichende Informationstafeln hingewiesen. Die Ergebnisse der Testbesuche zeigten jedoch, dass viele  Hinweise ohne Reaktion bleiben. „Der Handel scheint zumeist nur auf Sanktionsdrohungen zu reagieren. Deshalb wird die DUH auf ihren Internet-Seiten eine Liste der mangelhaft kennzeichnenden Märke veröffentlichen“, kündigte Leonhardt an.

Das Verhalten der Baumärkte im Zusammenhang mit den PU-Schaumdosen stehe beispielhaft für „eine generell unterentwickelte Bereitschaft der Geschäfte, Umweltinformationen für Verbraucher offensiv bereitzustellen“. Um die Schwelle für die PU-Kennzeichnung abzusenken, stellt die DUH auf ihren Internet-Seiten Druckvorlagen für ein entsprechendes Informationsschild bereit (www.duh.de/pu-schaum.html) Darüber hinaus würden auch Entsorger von PU-Schaum ausführliche Informationsmaterialien bereitstellen, die kostenlos bezogen werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe


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