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BND-Präsident Uhrlau stellt klar: Journalisten-Bespitzelungen auch nach seiner Ansicht unzulässig

Archivmeldung vom 14.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, stellt klar, dass auch aus seiner Sicht eine Beschattung von Journalisten zum Zwecke der Eigensicherung des Geheimdienstes unzulässig ist. Er ziehe aus der Bespitzelung-Affäre keine anderen Schlüsse als die Bundesregierung, so Uhrlau.

Im Interview mit der ZEIT (Nr. 25, Erstverkaufstag 14. Juni 2006) hatte Uhrlau gesagt, Journalisten dürften nur dann beschattet werden, wenn andere Möglichkeiten, Lecks im Geheimdienst zu orten, erfolglos blieben. Der BND-Präsident bezog sich damit auf die rechtliche Einschätzung des Sonderermittlers Gerhard Schäfer. Der ehemalige BGH-Richter hatte in seinem Bericht an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKG) die Beschattung von Journalisten als nicht grundsätzlich unzulässig bewertet.

Das Bundeskanzleramt hat dem BND hingegen mit einer Weisung kategorisch untersagt, operative Maßnahmen gegen Journalisten zu ergreifen.

"Mir ging es vor allem darum herauszustellen, dass in den Medien die rechtliche Wertung, die der Sachverständigenbericht vornimmt, häufig nicht mit der nötigen Differenziertheit wiedergegeben wird", sagte Uhrlau heute gegenüber der ZEIT. "Nicht alle operativen Maßnahmen gegen Journalisten waren rechtswidrig. Einige haben jedoch die rote Linie überschritten - hierfür habe ich mich in aller Form entschuldigt."

Die Weisungslage aus dem Kanzleramt, so der BND-Präsident, sei "eindeutig und verbindliches Regelwerk für alle Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Wir sind hier voll im Einklang mit dem Bundeskanzleramt."

Quelle: Pressemitteilung Dei Zeit

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