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Abhöraffäre bei "Spiegel" und "Handelsblatt" bleibt ohne Konsequenzen

Archivmeldung vom 06.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: kai Stachowiak / pixelio.de
Bild: kai Stachowiak / pixelio.de

Die Anzeigen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und des "Handelsblatts" bei der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts auf geheimdienstlicher Agententätigkeiten bleiben rechtlich folgenlos. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Kavallerie der deutschen Justiz, die besten Juristen, die im Staat versammelt sind, diesem Verdacht zumindest nachgehen", sagte "Spiegel"-Redakteur Holger Stark in der NDR-Sendung "Zapp".

Das Nachrichtenmagazin hatte im Sommer 2015 Anzeige erstattet. Der "Spiegel" hatte berichtet, dass die CIA das Bundeskanzleramt über Recherchen des "Spiegel" informiert habe. Das Nachrichtenmagazin geht davon aus, dass der Geheimdienst für diese Informationen Gespräche abgehört hatte. Nun erklärte Stark gegenüber der NDR-Sendung: "Die Bundesanwaltschaft hat dem `Spiegel` vor Kurzem mitgeteilt, dass sie nicht gedenkt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das ist gleichermaßen erstaunlich wie enttäuschend."

Das "Handelsblatt", das ebenfalls betroffen war und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hatte, berichtet "Zapp" auf Anfrage, die Bundesanwaltschaft habe auch diesen Vorgang inzwischen zu den Akten gelegt. Sie habe dem Verlag der Zeitung mitgeteilt, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" fehlten. Der Generalbundesanwalt habe deshalb kein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten können, so die Rückmeldung der Behörde.

"Spiegel"-Journalist Stark machte auch der Bundesregierung deutliche Vorwürfe. "Das Bundeskanzleramt hat sich in diesem Fall auf die Seite der Überwachung gestellt", sagte er. Immerhin habe "mit annähernder Gewissheit" die NSA erst Journalisten und Informanten im Berliner Regierungsviertel abgehört und diese Information dann an die CIA weitergeleitet. Letztere habe dann das Kanzleramt über den Vorgang informiert.

Das Kanzleramt habe schließlich die Information zur Kenntnis genommen, aber nicht die Medien informiert oder öffentlich gegen das Ausspähen von Journalisten und Informanten protestiert. "Journalismus ist auf vertrauliche Räume a! ngewiese n", mahnte Stark. "Dass die Bundesanwaltschaft in diesem Fall nicht bereit ist, dem juristisch nachzugehen, ist ein ärmliches Zeugnis."

Gleichzeitig geht Stark davon aus, dass die Überwachung anhält: "Dass die NSA weiter abhört in Berlin, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Dass dabei auch Journalisten mit in den Fokus geraten, vertrauliche Gespräche mit abgehört werden, halte ich für sicher."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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