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BGH billigt Fotos von Wowereit-Barbesuch in der "Bild"-Zeitung

Archivmeldung vom 27.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Berlins Ex-Regierungschef Klaus Wowereit (SPD) ist mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung dreier Fotos in der "Bild"-Zeitung unter der Überschrift "Vor der Misstrauensabstimmung ging`s in die Paris-Bar ..." gescheitert: Der Bundesgerichtshof (BGH) gestatte die Bildberichterstattung in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Bilder zeigen den damaligen Regierenden Bürgermeister Wowereit 2013 bei einem Abendessen mit Freunden in der Berliner "Paris Bar" am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin, die wegen des in die Kritik geratenen Managements beim Bau des Flughafens BER beantragt worden war.

"Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer für sich genommen privaten Situation zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein", urteilte der BGH. "Die Bilder zeigten, wie der - von ihm unbeanstandet - als `Partybürgermeister` beschriebene Kläger in der Öffentlichkeit am Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung umging und zwar - wie im Kontext beschrieben - entspannt `bei einem Drink` in der Paris-Bar."

Zudem zeigten die Bilder Wowereit "in einer eher unverfänglichen Situation" in einem bekannten, von prominenten Personen besuchten Restaurant. "Er konnte unter diesen Umständen - gerade am Vorabend der Misstrauensabstimmung - nicht damit rechnen, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse entzogen zu sein", so die Richter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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