Bislang mäßiges Interesse an Sammelklage gegen Facebook

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Der Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta haben sich bisher nur vergleichsweise wenige Leute angeschlossen. "Mit Stand 4. Juni 2025 liegen 9.779 Anmeldungen vor", teilte das zuständige Justizministerium (BfJ) auf Anfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit.
"Es ist wichtig, dass mehr Leute von der Klagemöglichkeit erfahren",
sagte Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim Bundesverband der
Verbraucherzentralen (VZBV), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
(Freitagausgaben). Gründe für die bisher geringe Resonanz bei den
Verbrauchern seien dem Verband bisher nicht zugetragen worden.
Dabei
ist es mit wenigen Klicks im Internet leicht möglich, sich als
Mitkläger zu registrieren. In einem ersten Schritt können
Facebook-Kunden prüfen lassen, ob ihre beim Unternehmen hinterlegte
Telefonnummer vom Datenklau betroffen ist. "Wir haben eine Suchmaschine
eingerichtet", erläuterte Jahn. Sie ist auf der Webseite der
Verbraucherzentralen zu finden. Nach einer Prüfung der Telefonnummer
kann sich der Kunde online beim BfJ für die Klage registrieren lassen.
Einen Textbaustein für den Antrag stellt der VZBV online direkt nach dem
Betroffenheits-Check bereit.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta
sieht im Gegensatz zum VZBV keinen Entschädigungsanspruch für die
Verbraucher und beruft sich auch auf Tausende gewonnene Verfahren in
dieser Sache. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einer
wegweisenden Entscheidung zugunsten der Verbraucher geurteilt und damit
für deutsche Gerichte auch eine Leitlinie gesetzt. Der BGH hält eine
Entschädigung von 100 Euro für angemessen. Denn die höchsten Richter
sehen alleine schon eine Kontrollverlust über die eigenen Daten als
immateriellen Schaden an. "Weder muss insoweit eine konkrete
missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgt sein, noch bedarf es
sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen", heißt es in der
Begründung des Urteils.
Sind mit dem Datenklau erhebliche
Einschränkungen für einzelne Betroffene verbunden, kann die
Entschädigung auch deutlich höher ausfallen. So verlangt der VZBV in der
Sammelklage Beträge von bis zu 600 Euro, wenn beispielsweise viele sehr
persönliche Daten im Internet veröffentlicht wurden. Derlei
Informationen müssen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGO) sorgsam
geschützt werden. Geschieht dies nicht, kann ein Entschädigungsanspruch
entstehen.
Mit dem BGH-Urteil im Rücken sehen Verbraucherschützer
gute Chancen, für die Mitkläger einen Entschädigungsanspruch zu
erstreiten. Auch deshalb überrascht die bisher geringe Zahl der
Mitkläger. Aber das kann sich noch ändern. Facebook-Kunden haben noch
reichlich Zeit, sich in das Klageregister einzutragen. Erst drei Wochen
nach dem Ende der mündlichen Verhandlungen endet die Frist, in der sich
Betroffene noch registrieren lassen können. Für die Verbraucher ist die
Klage unabhängig vom Ergebnis kostenlos.
Am 10. Oktober soll am
Hamburger Oberlandesgericht die mündliche Verhandlung der Sammelklage
beginnen. Die vergleichsweise kurzfristige Terminierung könnte auf einen
angestrebten Vergleich zwischen Meta und dem VZBV hindeuten. Momentan
herrscht zwischen den Beteiligten allerdings Funkstille.
"Vergleichsgespräche gibt es derzeit noch nicht", erklärte Jahn.
Quelle: dts Nachrichtenagentur