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NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag

Archivmeldung vom 25.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Norddeutscher Rundfunk

Der umstrittene Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig – zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR. Anna Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" geschrieben, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Ihr Urteil fällt demnach vernichtend aus: Der Beitrag sei in vielerlei Hinsicht "gleichheitswidrig", zudem verstoße er gegen die Finanzverfassung.

Sie hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Denn: Sie werde "voraussetzungslos" geschuldet, es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Ähnlich argumentieren auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart sowie Jung-Jurist Ermano Geuer, der in Bayern Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag einreichte. Wie Terschürens Expertise bei ihrem eigenen Arbeitgeber ankommt, ist bisher nicht bekannt. "Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund", sagte Terschüren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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