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Rügenabdruck von BILD im Fall al-Masri war korrekt

Archivmeldung vom 14.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rügenabdruck der BILD-Zeitung im Fall Khaled al-Masri unter der Schlagzeile "Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters" am 29. November 2007 verstößt nicht gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats.

Der Presserat wies jetzt eine Beschwerde gegen diese Form der Rügen-Veröffentlichung ab. "Es ist den Beschwerdegegnern unbenommen, sich im Rahmen einer Rügenveröffentlichung kritisch mit der Entscheidung des Presserats auseinanderzusetzen", heißt es in der Begründung. Weiter entschied der Presserat, dass der Rügenabdruck formal korrekt gewesen sei und die Zeitung sich inhaltlich "im Rahmen einer Meinungsäußerung bewegt" habe.

Hintergrund war ein Bericht in BILD über den nach Afghanistan verschleppten Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri, der sich laut Verfassungsschutz im Umfeld der islamistischen Szene bewegte und mittlerweile wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Der Presserat rügte diesen Artikel, der unter der Zeile "Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?" am 19. Mai 2007 erschien, wegen Verstoßes gegen den Pressekodex. BILD entsprach daraufhin dem Veröffentlichungsgebot des Presserats, kommentierte die Rüge jedoch und erklärte, bei der eigenen Darstellung zu bleiben.

Quelle: (ots) Bild


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