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Verfahrenseinstellung stärkt den Informantenschutz

Archivmeldung vom 11.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Mit Erleichterung hat der Deutsche Journalisten-Verband die von der Staatsanwaltschaft München bekannt gegebene Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen vier Journalisten aufgenommen. Gegen sie war wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss ermittelt worden.

"Die Entscheidung der Münchner Staatsanwälte bestätigt, dass die Berichterstatter über den BND-Untersuchungsausschuss keine strafbare Handlung begangen haben", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Diese Entscheidung stärkt den Informantenschutz in Deutschland." Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaften in Berlin, Hamburg und Frankfurt/Main, die gegen 13 weitere Journalisten ermittelten, dem Schritt ihrer Münchner Kollegen folgten.

Vor einer Woche war bekannt geworden, dass Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen 17 Redakteure von Süddeutscher Zeitung, Spiegel, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Tagesspiegel, taz, Welt und Zeit eingeleitet worden waren. Grundlagen der Ermittlungen sind Artikel und Berichte der 17 Redakteure über die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses aus dem Zeitraum Januar bis März 2007, die aus vertraulichen Ausschussunterlagen stammen sollen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte sich für die Aufnahme von Ermittlungen ausgesprochen. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte daraufhin den Ermittlungsbehörden die notwendige Ermächtigung erteilt.

Konken erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, den entsprechenden Paragrafen 353 b des Strafgesetzbuches zu ändern: "Sonst können morgen schon andere Journalisten betroffen sein."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Journalistenverband (DJV)


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