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Antrag der FDP-Bundestagsfraktion: Bundestagspräsident muss Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten zurücknehmen

Archivmeldung vom 09.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zu den Ermittlungen gegen Journalisten im Rahmen der Berichterstattung vom BND-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ersten Untersuchungsausschuss Max Stadler: Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Parlament einen Antrag eingebracht, mit dem Bundestagspräsident Norbert Lammert aufgefordert wird, die von ihm im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss erteilten Ermächtigungen zur Strafverfolgung hinsichtlich der Journalisten zurückzunehmen.

Über den Antrag soll nach den Vorstellungen der FDP sofort nach der Sommerpause beraten und entschieden werden. Zur Begründung führt die FDP an: der Bundestagspräsident hat im Zusammenhang mit der Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses gemäß § 353 b StGB Ermächtigungen zur Strafverfolgung erteilt, nachdem er mehrheitlich vom Ausschuss darum gebeten worden war, weil der Verdacht bestand, dass eingestufte Informationen unbefugt an Dritte herausgegeben worden waren.

Nach § 353 b StGB ist die Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar. Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt, in den konkreten Fällen also auf Ermächtigung des Bundestagspräsidenten.

Die FDP meint: Es war richtig, zu versuchen, auch mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dafür zu sorgen, dass Amts- und Geheimnisträger ihre Verpflichtungen zu Vertraulichkeit einhalten. Es ist nicht richtig, Journalisten, die eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllen haben und eben keine Geheimnisträger sind, ebenfalls strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Die FDP hat im Untersuchungsausschuss von Anfang an zum Ausdruck gebracht, dass sich die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht gegen Journalisten richten darf. Auch von anderen Fraktionen wird diese Meinung nach jüngsten Äußerungen geteilt.

Da aus dem verständlichen Bemühen, die Verpflichtungen von Amts- und Geheimnisträgern durchzusetzen, tatsächlich zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Journalisten entstanden sind, ist es an der Zeit, zum Ausdruck zu bringen, dass ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit vom Parlament nicht gewollt ist.

Der Bundestagspräsident hat die rechtliche Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Wenn er die Ermächtigung zur Strafverfolgung hinsichtlich der Journalisten zurücknimmt, entsteht automatisch ein Verfolgungshindernis. Die Strafverfolgungsbehörden sind dann verpflichtet, die laufenden Verfahren unverzüglich einzustellen.

Eine Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch den Bundestagspräsidenten ist bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren jederzeit möglich. Der Grund für die Rücknahme liegt in der besonderen Bedeutung der Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes.

Die FDP zieht das Fazit: Es ist rechtlich möglich und politisch geboten, dass der Bundestagspräsident von seiner Rücknahmebefugnis Gebrauch macht, damit die inakzeptablen Folgen, die durch eine an sich gegen Amts- und Geheimnisträger gerichtete Maßnahme eingetreten sind, beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung FDP


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