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Prof. Seidel zu Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer

Archivmeldung vom 27.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu Presseveröffentlichungen zum Thema Gebührenpflicht für internetfähige Computer ab 1. Januar 2007 erklärt Prof. Dr. Norbert Seidel, Vorsitzender des Verwaltungsrats der GEZ und stellvertretender WDR-Intendant:

Die Modellrechnungen in den Presseberichten und die Stellungnahme mancher Wirtschaftsverbände gehen in der Mehrzahl von falschen Tat-sachen aus. Zum einen wird sich die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten so gut wie gar nicht ergeben, da praktisch alle Haushalte herkömmliche Radios und Fernsehgeräte be-reithalten, so dass keine zusätzliche Gebühr anfällt. Zum anderen werden von der neuen gesetzlichen Regelung nur Unternehmen und Betriebe betroffen sein, die bisher keine Rundfunkempfangsgeräte angemeldet haben. Für alle Betriebe, die herkömmliche Radios und Fernsehgeräte angemeldet haben, bleiben auch die gleichzeitig bereitgehaltenen internetfähigen Computer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Wenn herkömmliche Geräte nicht vorhanden sind, aber internetfähige PCs, so ist ab 1. Januar 2007 lediglich eine Rundfunkgebühr im Monat zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Computer.

Die GEZ rechnet für den nicht-privaten Bereich mit einer Steigerung von 50.000 Geräten, die pro Jahr zusätzlich in den Bestand aufgenommen werden können. Dies entspricht einem Potenzial von rund 10 Mio. Euro. Realistischerweise wird sich der zusätzliche Bestand aber nicht schlagartig einstellen, sondern sukzessive aufgebaut werden. Im ersten Jahr 2007 rechnet die GEZ daher mit rund 2 Mio. zusätzlicher Einnahmen, die sich später auf 10 Mio. p. a. steigern können.

Quelle: Pressemitteilung WDR

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