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"Junge Freiheit" darf Verfassung kritisieren

Archivmeldung vom 30.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Wochenzeitung "Junge Freiheit" hat sich erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Erwähnung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht gewandt. epd.de, berichtet

Das Bundesverfassungsgericht sieht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss dadurch die Pressefreiheit verletzt (Az: 1 BvR 1072/01). Nun muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut prüfen, ob tatsächlich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verdacht rechtsextremistischer verfassungsfeindlicher Bestrebungen der "Jungen Freiheit" vorliegen.

"Die bloße Kritik an Verfassungswerten reicht nicht aus", betonten die Richter des Ersten Senats. Die Meinungs- und Pressefreiheit lasse auch eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen zu. In den NRW-Verfassungsschutzberichten 1994 und 1995 war die "Junge Freiheit" im Kapitel über rechtsextremistische Bestrebungen ausführlich behandelt worden. Eine Klage der Wochenzeitung gegen ihre Erwähnung wurde 1997 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ keine Berufung gegen dieses Urteil zu. Daraufhin legte die Zeitung Verfassungsbeschwerde ein. Die Karlsruher Richter hoben jetzt die beiden ersten Entscheidungen auf.


Den kompletten Artikel finden Sie hier: http://www.epd.de/west/west_index_35830.html

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