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VDZ kritisiert Schwächung der Medienfreiheit durch revidierte EU-Fernsehrichtlinie

Archivmeldung vom 25.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Zeitschriftenverleger sind besorgt über die Revision der Fernsehrichtlinie, die nach der Zustimmung der EU-Kulturminister zu einem mit dem Parlament im Vorfeld ausgehandelten Text beschlossen sein dürfte. Zwar wird die Medienfreiheit im offenen Internet nun etwas weniger weit beschnitten, als zunächst geplant.

Die Streichung des Verbots politisch provozierender Werbung und die Beschränkung des Anwendungsbereiches auf "fernsehähnliche" On-Demand-Bewegtbildangebote sind Hoffnungsschimmer. Dennoch bleibt es bei dem fatalen Schritt, für einen Teil der journalistisch-redaktionellen Medien im zugangsoffenen Internet die Grundsätze der Pressefreiheit durch rundfunktypisch intensivierten Staatszugriff zu verdrängen. "Dabei dürfte allein die Pressefreiheit, keinesfalls aber die staatslastige Rundfunkregulierung Vorbild für die neuen Internet-Medien sein", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik des VDZ. "Wenn die EU kommunikative Antidiskriminierungsgesetze und politische Werbeverbote etabliert, den Schutz gegen staatliche Lizenzerfordernisse schwächt und eine Medienaufsicht anzuordnen versucht, ist das der völlig falsche Weg."

Dass der fortschreitende Zugriff Brüssels auf die Medienregulierung zu wenig diskutiert werde, liege auch an der berechtigten Empörung über die Zulassung des Product-Placement. Mit der nun beschlossenen Regelung würde vieles erlaubt, was in anderen Medien als Schleichwerbung verboten bleibe. Dabei dürften dem Schaden für die Glaubwürdigkeit der Medien keinerlei Werbemehreinnahmen gegenüberstehen. Unbegreiflich sei, so Fiedler, dass die Kennzeichnung der zu Werbezwecken bezahlten Medieninhalte allein für Product-Placement hinter dem für alle anderen Medien europarechtlich geltenden Niveau zurückbliebe.

Insgesamt sei es erstaunlich, dass die Aufgabe des Trennungsgebots und die Expansion rundfunktypischer politischer Restriktionen als europäische Kulturleistung gefeiert werden. Europäische Kultur, demokratische Meinungsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der Medien fänden ihre Grundlage im liberalen Regulierungsmodell der Pressefreiheit, das alleine auch die Zukunftsfähigkeit europäischer Medien im digitalen Zeitalter sichern könne. Demgegenüber müsse die in der Not knapper Sendeplätze etablierte Rundfunkregulierung im Zuge wachsender Anbietervielfalt selbst für den Rundfunk abgeschmolzen werden. Keinesfalls aber dürften derartige Restriktionen, wie es die revidierte Fernsehrichtlinie vorsehe, auch nur teilweise auf Neue Medien im zugangsoffenen Internet ausgedehnt werden. Die Expansion restriktiver Medienkontrolle auf Kosten der Medienfreiheiten sei umso besorgniserregender, als in der nächsten Revision die Ausdehnung der Regulierung auf ALLE Online-Medien unter Einschluss der elektronischen Presse erneut zur Debatte stehen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

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