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Online Rekorder shift TV ruft Internetnutzer zur Unterstützung auf

Archivmeldung vom 10.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Münchner Online TV Rekorder Anbieter shift TV ruft Internetnutzer zur Unterstützung auf. shift TV wird heute bei der Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Dresden auf seine Prozessgegner RTL und SAT.1 treffen.

RTL und SAT 1 wollen verhindern, dass Internetnutzer mittels eines Online Videorekorders ihre Programme aufzeichnen können. Die Sendergruppen haben shift TV schon mehrfach vor Gericht gebracht, eine endgültige, abschließende Entscheidung steht noch aus. SAT 1 und RTL können nach wie vor bei shift TV aufgenommen werden.

"Wir werden das höchstwahrscheinlich den Bundesgerichtshof entscheiden lassen müssen, hier geht es um die Grundrechte von uns Verbrauchern", so Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV. "Für diesen kostspieligen Weg brauchen wir allerdings die finanzielle Unterstützung durch die User", so Westphal.

shift TV ist der Ansicht, dass Privatnutzer ein Recht auf Privatkopien haben, selbst wenn sie mit einem Online Videorekorder erstellt werden. Da das mit einem Videorekorder erlaubt sei, müsse das auch mit einem Online Rekorder erlaubt sein. Im Gesetz stünde nicht, dass der Rekorder in Armreichweite stehen muß, so die Meinung von shift.tv.

Denn in der Konsequenz müßte das heißen, dass ein Gerät wie der mit WLAN ausgestatte Digital Rekorder Topfield PVR 6000 nur erlaubt sei, wenn er in der heimischen Wohnung stünde und nicht beispielsweise eine Etage tiefer beim Nachbarn. Denn über WLAN ist dieser selbst in 300 Meter Entfernung drahtlos fernbedienbar.

Quelle: Pressemitteilung shift TV 

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