Online Rekorder shift TV ruft Internetnutzer zur Unterstützung auf
Archivmeldung vom 10.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Münchner Online TV Rekorder Anbieter shift TV ruft Internetnutzer zur Unterstützung auf. shift TV wird heute bei der Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Dresden auf seine Prozessgegner RTL und SAT.1 treffen.
RTL und SAT 1 wollen verhindern, dass Internetnutzer mittels eines
Online Videorekorders ihre Programme aufzeichnen können. Die
Sendergruppen haben shift TV schon mehrfach vor Gericht gebracht,
eine endgültige, abschließende Entscheidung steht noch aus.
SAT 1 und RTL können nach wie vor bei shift TV aufgenommen werden.
"Wir werden das höchstwahrscheinlich den Bundesgerichtshof
entscheiden lassen müssen, hier geht es um die Grundrechte von uns
Verbrauchern", so Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV.
"Für diesen kostspieligen Weg brauchen wir allerdings die finanzielle
Unterstützung durch die User", so Westphal.
shift TV ist der Ansicht, dass Privatnutzer ein Recht auf Privatkopien haben, selbst wenn sie mit einem Online Videorekorder erstellt werden. Da das mit einem Videorekorder erlaubt sei, müsse das auch mit einem Online Rekorder erlaubt sein. Im Gesetz stünde nicht, dass der Rekorder in Armreichweite stehen muß, so die Meinung von shift.tv.
Denn in der Konsequenz müßte das heißen, dass ein Gerät wie der
mit WLAN ausgestatte Digital Rekorder Topfield PVR 6000 nur erlaubt
sei, wenn er in der heimischen Wohnung stünde und nicht
beispielsweise eine Etage tiefer beim Nachbarn. Denn über WLAN ist
dieser selbst in 300 Meter Entfernung drahtlos fernbedienbar.
Quelle: Pressemitteilung shift TV