Steuerpobleme des Deutschen Journalistenverbandes erheblich höher als bisher angenommen
Archivmeldung vom 10.10.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Steuerprobleme des Deutschen Journalistenverandes (DJV) dürften erheblich höher sein als bisher angenommen, berichtet heute der Online-Dienst www.newsroom.de.
Wegen
nicht abgeführter Umsatzsteuer in der Höhe von bis zu fünf Millionen
Euro ist der Bundesverband des Deutschen Journalistenverbandes
bereits am 19. September anonym beim Finanzamt für Fahndung und
Strafsachen in Berlin angezeigt worden. Für sein Organ "journalist"
hätte der Verband angeblich Mehrwertsteuer abführen müssen,
ungeachtet ob er sie bei den Mitglieder kassiert oder nicht.
In der gleichen Situation stehen nun auch die Landesverbände, die ihren Mitgliedern Presseausweise im Wert von jeweils 50 Euro ausstellen - eine Leistung, die im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten ist und wofür Umsatzsteuer abzuführen wäre.
Doch wie jetzt bekannt wurde, hat der DJV nicht nur ein Problem
mit der Umsatzsteuer. Bei einem durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag
von 250 Euro übersteigen alleine die Leistungen für Presseausweis und
Mitgliederzeitschrift bereits zwei Drittel der Einnahmen je Mitglied.
Und das ist für den DJV insofern fatal, als damit die Leistungen das
sogenannte Nebenzweckprivileg von Idealvereinen überschritten wird.
Die Folge: Der DJV muss als wirtschaftlicher Verein qualifiziert
werden (§22 BGB). Die Folge davon wiederum ist, dass der DJV in
seiner bisherigen Form aufgelöst und zwangsliquidiert werden muss (§
43 f. BGB). Das ist keine höhere Steuertheorie, sondern wurde in
vergleichbaren Fällen bereits praktiziert.
Wenn ein Verein das Nebenzweckprivileg überschreitet, hat dies zur
Folge, dass dieser seine Steuerfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG
verliert. Die Folge: Der gesamte Mitgliedsbeitrag unterliegt der
Steuer. Hier geht es nicht mehr alleine um die Umsatzsteuer, sondern
auch um die Körperschaftssteuer, und die beträgt bei Vereinen 45
Prozent. "Die Steuernachforderungen könnten also viel höher als die
geschätzten neun Millionen sein", bemerkte ein Kenner der Materie zu
Newsroom.de.
Quelle: Pressemitteilung Medienfachverlag Oberauer GmbH