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Steuerpobleme des Deutschen Journalistenverbandes erheblich höher als bisher angenommen

Archivmeldung vom 10.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Steuerprobleme des Deutschen Journalistenverandes (DJV) dürften erheblich höher sein als bisher angenommen, berichtet heute der Online-Dienst www.newsroom.de.

Wegen nicht abgeführter Umsatzsteuer in der Höhe von bis zu fünf Millionen Euro ist der Bundesverband des Deutschen Journalistenverbandes bereits am 19. September anonym beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Berlin angezeigt worden. Für sein Organ "journalist" hätte der Verband angeblich Mehrwertsteuer abführen müssen, ungeachtet ob er sie bei den Mitglieder kassiert oder nicht.

In der gleichen Situation stehen nun auch die Landesverbände, die ihren Mitgliedern Presseausweise im Wert von jeweils 50 Euro ausstellen - eine Leistung, die im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten ist und wofür Umsatzsteuer abzuführen wäre.

Doch wie jetzt bekannt wurde, hat der DJV nicht nur ein Problem mit der Umsatzsteuer. Bei einem durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag von 250 Euro übersteigen alleine die Leistungen für Presseausweis und Mitgliederzeitschrift bereits zwei Drittel der Einnahmen je Mitglied. Und das ist für den DJV insofern fatal, als damit die Leistungen das sogenannte Nebenzweckprivileg von Idealvereinen überschritten wird. Die Folge: Der DJV muss als wirtschaftlicher Verein qualifiziert werden (§22 BGB). Die Folge davon wiederum ist, dass der DJV in seiner bisherigen Form aufgelöst und zwangsliquidiert werden muss (§ 43 f. BGB). Das ist keine höhere Steuertheorie, sondern wurde in vergleichbaren Fällen bereits praktiziert.

Wenn ein Verein das Nebenzweckprivileg überschreitet, hat dies zur Folge, dass dieser seine Steuerfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG verliert. Die Folge: Der gesamte Mitgliedsbeitrag unterliegt der Steuer. Hier geht es nicht mehr alleine um die Umsatzsteuer, sondern auch um die Körperschaftssteuer, und die beträgt bei Vereinen 45 Prozent. "Die Steuernachforderungen könnten also viel höher als die geschätzten neun Millionen sein", bemerkte ein Kenner der Materie zu Newsroom.de.

Quelle: Pressemitteilung Medienfachverlag Oberauer GmbH   

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