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Europarat verabschiedet Menschrechtsdeklaration fürs Informationszeitalter

Archivmeldung vom 25.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Grundprinzipien des Datenschutzes, der freien Meinungsäußerung und des offenen Informationszugangs sollen auch im Cyberspace gelten, doch Bürgerrechtlern geht die Erklärung nicht weit genug. TELEPOLIS, berichtet

Die kürzlich verabschiedete Ausweitung der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die virtuellen Gefilde der Datenreisenden im digitalen Zeitalter ist voll des Lobes für das wirtschaftliche und demokratische Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK). Sie lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass im Falle eines Falles die Bürgerrechte etwa hinter dem Geistigen Eigentum von Verwertern oder den Interessen von Strafverfolgern zurückstehen müssen.

Der Straßburger Europarat hat seinen Entwurf für eine "politische Erklärung über die Einhaltung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft" vom Anfang des Jahres noch einmal überarbeitet und Mitte Mai auf einem Gipfeltreffen in Warschau als  Erklärung des Ministerkomitees zu Menschenrechten und rechlichen Spielregeln der Informations- gesellschaft verabscheidet. Die Vertreter des Gremiums, dem sich über die Grenzen Europas hinaus gut 40 Staaten angeschlossen haben, wollen damit laut einer Mitteilung "Standards" setzen für eine von Mobiltelefonen, dem Internet und Computern gekennzeichneten Gesellschaft.

Es handle sich "um den ersten internationalen Versuch, ein Rahmenwerk für dieses Feld abzustecken", heißt es in dem Eigenlob. Man sei "Bahn brechend" tätig geworden, indem man die Prinzipien der bereits fünfzig Jahre alten Europäischen Menschenrechtskonvention für das Cyberzeitalter fortgeschrieben habe. Außerdem zeige die Erklärung auf, wie alle Mitspieler in der Informationsgesellschaft von den Internetprovidern über Computerfirmen und die Zivilgesellschaft bis zu den Regierungen international kooperieren könnten bei Fragen der Zensur, des Schutzes privater Informationen und sensibler Daten oder anderer medienethischer Belange. Gezielt will der Europarat mit der Deklaration einen Beitrag für den World Summit on the Information Society (WSIS) liefern, dessen zweite Runde Mitte November in Tunis ansteht.

Schutz der Bürgerrechte: Ja, aber...

Doch was genau besagt das achtseitige Papier? Auffällig ist an den meisten Punkten eine "Ja, aber"-Perspektive. Viel ist da einerseits die Rede vom Recht auf freie Meinungsäußerung, vom Respekt vor der Privatsphäre oder dem "Recht auf Bildung" und dem einfachen sowie diskriminierungsfreien Zugang zu den neuen Informationstechnologien. Sowohl die Inhalts-, als auch die bei der Abwicklung von Telekommunikationsdiensten anfallenden Verkehrsdaten sollen nur dann gespeichert und ausgewertet werden dürfen, insoweit ein "Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit".

Andererseits werden die zunächst hoch gehaltenen Rechte auch sehr schnell immer wieder relativiert. Exemplarisch dafür ist der Ansatz bei der Redefreiheit. Im Artikel 1 heißt es:

Mitgliedsstaaten sollten rechtliche und praktische Maßnahmen beibehalten und verbessern, um staatliche und private Zensur zu verhindern. Gleichzeitig sollten Mitgliedsstaaten die Einhaltung des Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention und zu anderen relevanten Abkommen sicherstellen, die Äußerungen rassistischer und fremdenfeindlicher Natur, die über Computersysteme vorgenommen werden, kriminalisieren. In diesem Zusammenhang sollen Mitgliedsstaaten Rahmenwerke für eine Selbst- und Ko-Regulierung durch private Akteure vorantreiben.

Genauso zwiespältig präsentiert sich der gesonderte Artikel zum "Schutz von Eigentum". Demnach sind die Mitgliedsstaaten zum einen angehalten, "wo immer möglich" politische, ökonomische oder wissenschaftliche Informationen in die "Public Domain" zu geben, also jedermann rechtefrei zur Verfügung zu stellen. Zum anderen erinnert sie die Erklärung aber gleichzeitig an die besonderen urheberrechtsrelevanten Vergehen, denen der Europarat mit seinem umstrittenen Cybercrime-Abkommen international einen Riegel vorschieben will.

Skepsis beim E-Voting, grünes Licht für Online-Versammlungen

Dem Eindruck, dass die versammelten Regierungen mit gespaltener Zunge sprechen, kann sich auch die "European Digital Rights"-Initative (EDRi) nicht entziehen. "Liest man die Deklaration genauer, bietet sie den Internetnutzern keinerlei neuen Rechte", monieren die Bürgerrechtler. Immer wieder sei von der Ausbalancierung mit "Herausforderungen" die Rede, die das Internet mit sich bringe. Zurückzustehen hätten die Menschenrechte etwa auch "im Bereich der Strafverfolgung oder im Kampf gegen den Terrorismus", heißt es in der Erklärung beispielsweise stereotyp.

Auf relatives Neuland begibt sich der Europarat allein mit der Ausweitung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts auf den Cyberspace. Demnach sollten "alle Gesellschaftsgruppen die Freiheit haben, am IuK-gestützten Gemeinschaftsleben teilhaben, weil dieses zur Entwicklung einer starken Zivilgesellschaft beiträgt." Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, ihre rechtlichen Regelungen so anzupassen, dass sie "die Freiheit der IuK-gestützten Versammlung" garantieren. Gleichzeitig sollen sie die ebenfalls einfacher werdende Überwachung im Rahmen der demokratischen Spielregeln verhindern. Den Initiatoren einer der ersten großen Online-Demos hierzulande, die sich 2001 gegen die Lufthansa-Homepage richtete, nützt das aber nichts mehr: sie müssen sich Mitte Juni in Frankfurt vor Gericht verantworten.

Sorgen macht sich der Europarat zudem um eine mögliche Aufweichung des freien, geheimen und gleichen Wahlrechts durch die Online-Stimmabgabe. Generell sehen die Regierungsvertreter zwar auch hier eine Chance, die repräsentative Demokratie durch eine leichtere Durchführbarkeit von Wahlen oder Referenden zu stärken. "Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprobleme in Beziehung auf einige E-Voting-Systeme" könnten die allgemeinen Prinzipien jedoch gefährden, heben sie hervor. Auf die Einhaltung offener und transparenter Standards müsse daher Wert gelegt werden.

Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20169/1.html

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