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Journalist nach vier Jahren durch Freispruch rehabilitiert

Archivmeldung vom 31.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Journalist Anatol Wiecki, der im Internet das Medienmagazin 'Medienhure' veröffentlicht, ist heute vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Ströbele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten nach einem jahrelangen Prozeß den Antrag auf einen glasklaren Freispruch.

Wiecki war vor 4 Jahren von mehreren privaten BVG-Kontrolleuren misshandelt worden, weil der Journalist eine Fahrscheinkontrolle mit einer Fernsehkamera filmte und sein Filmmaterial nicht herausgeben wollte. Die Kontrolleure gaben seinerzeit einen Notruf bei der Polizei ab: “Kommen Sie schnell, hier filmt einer”.

Zunächst waren die privaten Kontrolleure am 16. August 2003 auf der U-Bahn-Station Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte durch Einsatzkräfte der Berliner Polizei festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft leitete sofort ein Ermittlungsverfahren gegen die von der Berliner Verkehrsgesellschaft beauftragten “BVG-Schläger” ein. Da die Kontrolleure jedoch einige Wochen nach der Tat erstmalig bei ihrer kriminalpolizeilichen Vernehmung zu Protokoll gaben, der Journalist habe sie tätlich angegriffen, wurde das Verfahren gegen die eigentlichen Täter nicht nur wegen angeblicher Notwehr eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Berliner Journalisten Anatol Wiecki.

Anatol Wiecki erhofft sich durch den heutigen Freispruch seine völlige Rehabilitation. Obwohl der Reporter die Jahresakkreditierung des Bundespresseamtes der Bundesregierung und einen Bundestagsausweis dabei hatte, wurde der Journalist “wie ein Tier über den Bahnhof geschleift”, so ein Zeuge bei seiner Vernehmung. In den zahlreichen Gerichtsterminen, wo die durch das Gericht vorgeladenen Kontrolleure oft durch Abwesenheit glänzten, erklärte ein ehemaliger Kontrolleur der BVG: “Das hat man uns bei der Schulung nie gesagt, dass man Pressevertreter bei ihrer Arbeit nicht behindern dürfe. Erst nach dem Vorfall haben wir eine Sonderschulung erhalten, wo man uns gesagt hat, dass man Journalisten nicht schlagen dürfe”.

Der Vorfall hatte im Jahre 2003 eine Diskussion über gewaltbereite Fahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsgesellschaft in den Berliner Medien ausgelöst. Eine “Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit” hatte der angeklagte Journalist, dessen einziges Verbrechen Filmaufnahmen gewesen sind, stets abgelehnt. “Die Wahrnehmung der Pressefreiheit ist kein Verbrechen. Auch kein Geringfügiges”, so Anatol Wiecki.

Quelle: Pressemitteilung Medienhure

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