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Entlassung für pflichtgetreue Staatsdienerin? Hexenjagd gegen Autorin von „Corona-Diktatur“

Archivmeldung vom 30.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Grüner Pass/Freepik; Donner/Privat /WB/Eigenes Werk
Bild: Grüner Pass/Freepik; Donner/Privat /WB/Eigenes Werk

Mag. Monika Donner, Juristin, Autorin und Ministerialrätin im Verteidigungsministerium, droht nun wegen ihres jüngsten Buches „Corona-Diktatur“ (WB berichtete dazu) die Entlassung seitens ihres Dienstgebers. Das zugehörige Schreiben wurde Wochenblick anonym zugespielt.

Weiter berichtet das Magazin: "U.a. wird ihr Verletzung der Treuepflicht vorgeworfen, „indem sie der Regierung wiederholt unbegründete strafrechtsrelevante Verhaltensweisen im Rahmen der COVID-19-Pandemie vorwirft.“ Auf Nachfrage von WB bei Donner, war diese erstaunt.

Keine Treue ohne kritische Haltung

„Nicht, weil dieser politisch motivierte Versuch nun stattfindet, sondern über die offensichtliche juristische Haltlosigkeit der Anschuldigungen gegen mich“, sagte sie. Denn Donner weise all das der Regierung auf insgesamt 484 Seiten in ihrem Buch nach. Sie sehe es daher gelassen. Die Dienstbehörde, die das Werk offensichtlich nicht gelesen habe, sei aufgefordert, auch nur einen Satz zu widerlegen. Der Wahrheitsbeweis liege in Buchform vor. In der Tat ist der 641-Seiten Band „Corona-Diktatur“ ein umfassender Faktencheck rund um die Corona-Pandemie und im Detail mit in Summe 1.637 Quellenhinweisen belegt. Bereits in einem früheren Interview mit Wochenblick warf Donner der Regierung Amtsmissbrauch und Hochverrat vor. Genau weil sie das tue, entspreche sie der Treuepflicht gegenüber der Republik Österreich.

Muss Amtstitel verschwiegen werden?

Im Schreiben des Verteidigungsministeriums wird von der „Einleitung eines Kündigungsverfahrens“ gesprochen. Angekreidet wird ihr auch, dass sie immer wieder auf ihren Arbeitgeber verweise, sich selbst als „Ministerialrätin im Verteidigungsministerium“ vorstelle, um ihren Aussagen eine höhere Autorität zu verleihen und mehr Aufmerksamkeit zu generieren. Mehrmals habe man sie „dazu angehalten“, das zu unterlassen. Donner dazu: „Das ist nun einmal mein Hauptberuf, der jedoch regelmäßig von den Medien, auch vom Mainstream, erwähnt wird. Seit ich 2009 beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Operationszwangs an Transsexuellen erkämpft habe, bin ich eine öffentliche Person“. Deshalb seien auch alle ihre Berufe bekannt. Vor allem ihr Dienstgeber veröffentliche ihre dienstliche Funktion regelmäßig im Amtskalender. Das beweise wieder einmal, wie absurd die Darstellung des Ministeriums sei.

Beamten-Pflicht zur Gehorsamsverweigerung

Verärgert ist man im Ministerium auch über ihre Aussagen in diversen Medienauftritten, wo sie – im Zusammenhang mit Verstößen der Regierung gegen Verfassung und Strafrecht – sagte: „Wir haben das Recht zum Widerstand und die Beamten haben die Pflicht, den Gehorsam zu verweigern“. Laut Donner entspreche das nicht nur ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern sei vor allem ihre rechtliche Beurteilung. „Staatsanwälte und Richter mögen sie aufgreifen“, sagt Donner. Der Verfassungsgerichtshof habe bereits mehrfach die rechtswidrigen Anordnungen der Regierung aufgehoben, die trotzdem auf ihrem illegalen Kurs bleibe, merkt Donner an. Alle Beamten, auch jene des Verteidigungsministeriums, haben die Pflicht, gegenüber den illegalen Corona-Maßnahmen den Gehorsam zu verweigern. „Davon können sie sich nicht befreien, indem sie gegen meine Person vorgehen.“ Verstoßen Weisungen gegen das Strafrecht, muss sie der Beamte ablehnen. Das steht in der Verfassung und im Beamtendienstrechtsgesetz. Denn Beamte sind nicht unverantwortlichen Politikern verpflichtet, sondern gegenüber Verfassung, Volk und Land.

Politische Verfolgung

Als letzter Grund für die Einleitung der Kündigung wird grob abfälliges Verhalten in der Öffentlichkeit gegenüber dem Dienstgeber angeführt, konkret in einem TV-Video auf die Frage eines Moderators, warum ihr Dienstverhältnis noch nicht beendet sei. Das liege an der Inkompetenz der zuständigen Bediensteten im Ministerium. Donner dazu: „Offenbar ist der Sachbearbeiter dieses Schreibens nicht einmal in der Lage, meine klare Aussage in RTV korrekt wiederzugeben. Ich habe gesagt, dass ich glaube, dass die Juristen in unserem Haus nicht die besten sind. Die vielen Kündigungsversuche seit 2015, die inzwischen gerichtsanhängig sind, und insbesondere das aktuelle Schreiben legen nahe, dass meine Befürchtung korrekt ist: Es handelt sich um keine juristischen Ausführungen, sondern um die skrupellose Umsetzung eines politischen Auftrages. Anscheinend haben sich die Verantwortlichen des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht – und das ist ein Straftatbestand, sagt Donner. Zum Vorwurf, ihre diversen Medienauftritte haben den öffentlichen Dienst in ein schlechtes Licht gerückt, meinte Donner: „Mit dem Aufzeigen von Verfassungsbrüchen während der Corona-Krise, habe ich eine besondere Treupflicht zur Republik Österreich bewiesen. Die Geschichte wird es bestätigen“."

Quelle: Wochenblick

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