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Vorgaben des Reformstaatsvertrags: Intendanten stimmen ARD-weiter Radiostrategie zu

Freigeschaltet am 26.06.2025 um 13:07 durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Tim Kellner / Eigenes Werk

Die Politik hat im neuen, noch zu ratifizierenden Reformstaatsvertrag neue Rahmenbedingungen für die Beauftragung von Hörfunkwellen gesetzt. Auch wenn die konkrete Umsetzung der Vorgaben des Reformstaatsvertrags noch aussteht, ist bereits klar, dass mindestens 16 terrestrisch ausgestrahlte Sender bis zum 1. Januar 2027 zu reduzieren sind - entweder durch Streichung oder durch Kooperationen in eng begrenztem und definiertem Rahmen. Bei dieser Vorgabe aus der Politik ist also klar, dass in jedem Fall Programm und Angebot wegfallen wird.

Die Audioprogrammkonferenz der ARD (APK) unter der Leitung von Radio Bremen hat vor diesem Hintergrund bereits jetzt Szenarien erarbeitet, die die Vorgaben aus dem Reformstaatsvertrag erfüllen und gleichzeitig auch eine positive Zukunftsperspektive anbieten. Jan Weyrauch, Programmdirektor Radio Bremen und Vorsitzender der APK: "Prämisse aller Überlegungen war, das zu erhalten, was die ARD Hörfunkwellen erfolgreich und besonders macht: Die enge Verbundenheit mit und regionale Nähe zu den Hörerinnen und Hörern. Dies gilt für die Info- und Kulturwellen genauso wie für die Popularwellen der ARD. Jeden Tag erreichen sie knapp 33 Millionen Hörerinnen und Hörer und versorgen sie mit exzellenten Informationen und guter Unterhaltung im besten öffentlich-rechtlichen Sinne. Sie bilden das Rückgrat für die tiefe Verankerung der ARD in der Bevölkerung."

Das von der Audioprogrammkonferenz erarbeitete Szenario, dem die Intendantinnen und Intendanten zugestimmt haben, sieht deshalb eine Lösung mit drei konkreten Maßnahmen bis zum 1. Januar 2027 vor:

  1. Streichung von Programmen: Das betrifft vornehmlich über DAB+ verbreitete Programme.
  2. Kooperationen: verschiedene Wellen und Genres verschiedener Landesrundfunkanstalten arbeiten enger zusammen und bieten ein gemeinsames Angebot.
  3. Digitaler Umbau: Die ARD Audiothek als gemeinsame digitale Plattform soll gestärkt werden. Es wird geprüft, welche Genres digital deutlich aufgewertet werden können, um ihre terrestrische Ausstrahlung im Gegenzug einzustellen.

Für das weitere Vorgehen bedarf es nun eines Schulterschlusses zwischen den Sendern, den Gremien und den Ländern als Trägern der Landesrundfunkanstalten, da es keine ARD-weite Beauftragung für Radioangebote gibt und die Zuständigkeit in den Ländern liegt. Maßgeblich sind die durch die Bundesländer bis zum 1. Januar 2027 durchzuführenden Anpassungen des jeweiligen gesetzlichen Auftrags. Sie sind nicht verpflichtet, die maximal mögliche Anzahl an Hörfunkwellen zu beauftragen.

Quelle: ARD Presse (ots)

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