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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung

Archivmeldung vom 22.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild:  "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Bild: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika).

Die Neuverhandlung der Hilfstaxe ("Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung") war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte.

Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen.

"Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen." Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: "Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit." Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker.

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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