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Erstmals seit 10 Jahren wieder mehr Verordnungen der "Pille"

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Pille
Pille

Bild: pixelio.de, Tim Reckmann

Der Anteil von Mädchen und jungen Frauen, die mit der Pille verhüten, ist im vergangenen Jahr erstmals seit zehn Jahren wieder angestiegen. Das teilte die AOK am Mittwoch mit. Der Verordnungsanteil lag bei den gesetzlich versicherten Mädchen und Frauen im Jahr 2020 bei 35 Prozent und stieg damit um etwa drei Prozent gegenüber dem bisherigen historischen Tiefststand von 2019.

Die Ursache für den Anstieg sei wohl darauf zurückzuführen, dass die Altersgrenze für die Erstattung von empfängnisverhütenden Medikamenten im Jahr 2019 von 20 auf 22 Jahre angehoben wurde, sagte Eike Eymers, Ärztin im Stab Medizin des AOK-Bundesverbandes. Der Höchststand der Verordnungen war 2010 mit 46 Prozent erreicht worden. In den folgenden zehn Jahren waren die Zahlen dann kontinuierlich gesunken. Sorge bereitet den Experten der unverändert hohe Anteil der Präparate mit einem höheren Risiko für die Bildung von Thrombosen und Embolien.

Laut der aktuellen Auswertung liegt der Anteil der risikoreicheren Präparate bei 52 Prozent und ist damit gegenüber dem Wert von 2019 (54 Prozent) nur leicht gesunken. "Nach wie vor erhalten mehr als die Hälfte der Mädchen und jungen Frauen Wirkstoffe mit einem erhöhten oder unklaren Risiko für die Bildung von venösen Thromboembolien", sagte Eymers. Dabei gebe es Alternativen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatten die Ärzte zuletzt im Juni 2021 im "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" aufgefordert, bei der Beratung und Anwendung vor allem Präparate mit dem geringsten Risiko für venöse Thromboembolien zu berücksichtigen. Die Pille zur Verhütung ist in Deutschland vor 60 Jahren eingeführt worden. Sie wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen seit Ende Juli 2019 für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet. Vorher hatte die Erstattungsgrenze beim vollendeten 20. Lebensjahr gelegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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