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Thüringen: Meldeformulare in Krankenhäusern führen laut MDR zu falscher Hospitalisierungsinzidenz

Archivmeldung vom 25.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Patienten müssen bei der Einweisung in Krankenhäuser routinemäßig einen Corona-Test machen. Durch ein irreführendes Formblatt geht das Testergebnis laut einem MDR-Bericht in die offizielle Corona-Statistik ein – unabhängig vom eigentlichen Krankheitsbild. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Meldeformular, das in Thüringer Krankenhäusern verwendet wird, führt zu einer Verzerrung der Hospitalisierungsinzidenz. Darüber berichtete am Freitag der MDR-Thüringen unter Berufung auf eigene Recherchen.

Patienten, die in Krankenhäuser aufgenommen werden, werden routinemäßig auf SARS-CoV-2 getestet. Fällt der Test positiv aus, werden die Patienten im Meldeformular als COVID-19-Patienten geführt – auch wenn sie wegen eines ganz anderen Leidens behandelt werden – und in der Statistik entsprechend vermerkt.

Das Formblatt entspricht nicht den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Denn laut RKI sollen nur Patienten gemeldet werden sollen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus sind. In der Folge wird die Hospitalisierungsinzidenz in Thüringen fälschlicherweise erhöht, was zu einer unkorrekten Erhöhung der Corona-Warnstufen führen kann. Wie lange dieses Formular bereits verwendet wurde, gab der MDR nicht an.

Warnstufensystem und Auslastung des Gesundheitssystems in Thüringen

Seit dem 24. August 2021 ist in Thüringen ein Warnstufensystem mit drei Indikatoren in Kraft. Die 7-Tage-Inzidenz ist dabei der Leitindikator. Die Inzidenz der Krankenhausaufenthalte (Hospitalisierungsinzidenz) ist der erste Zusatzindikator. Der Anteil der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der zweite Zusatzindikator.

Die Erhöhung der Warnstufe ist seither nicht mehr allein von der 7-Tage-Inzidenz abhängig. Die nächsthöhere Warnstufe tritt in Kraft, wenn mindestens einer der Zusatzindikatoren ebenfalls eine höhere Stufe erreicht.

Auf der niedrigsten Stufe, der "Basisstufe", gelten zum Beispiel die AHA-Regeln und die Testpflicht in den ersten beiden Wochen eines neuen Schuljahrs. Ab Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel bei öffentlichen Dienstleistungen. Die Warnstufen 2 bis 3 sehen weitgehende Testpflichten und Teilnahmebeschränkungen bei Veranstaltungen vor.

Am Samstag lag die 7-Tage-Inzidenz in Thüringen durchschnittlich bei 54,4 (Warnstufe 1), die Inzidenz der Krankenhausaufenthalte bei 1,4 (Basisstufe) und die prozentuale Belegung der Intensivstationen bei 2,6 Prozent (Basisstufe)."


Quelle: RT DE

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