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Vater über Test-Willkür entsetzt: „Sind Kinder früher gefährlich als Erwachsene?“

Archivmeldung vom 19.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Pixabay/zVg/WB/Eigenes Werk
Bild: Pixabay/zVg/WB/Eigenes Werk

Willkürliche Entscheidungen bestimmen mittlerweile den Lebensalltag. Plötzlich kann völlig unbegründet der Gesundheitsstatus abgeändert oder die Gültigkeitsdauer verkürzt werden. Schüler, die genesen sind, waren bis dato 90 Tage von der Testpflicht in den Schulen befreit. Was im Vergleich zur allgemeinen Gültigkeit des Genesenen-Status von 180 Tagen ohnehin schon sehr merkwürdig ist. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Aber auch der allgemeine wurde ja bereits von 270 Tage auf 180 Tage verkürzt. Sang und klanglos wurde nun aber die Gültigkeit bei Schülern zur Befreiung der Testpflicht auf gar nur mehr 60 Tage herabgesetzt. Christian H., der verärgerte Vater einer Volksschülerin, wandte sich an den Wochenblick.

Christian H. kann es nicht fassen: „Nach den Weihnachtsferien erhielt ich von der Direktorin meiner Tochter ein Schreiben, dass sie aufgrund ihrer Genesung nun nur mehr für 60 Tage von der Testpflicht in der Schule ausgenommen sei und nicht mehr 90 Tage. Ich war total perplex. Warum werden Kinder schlechter gestellt?“. Familie H. war über Weihnachten an Corona erkrankt und musste ausgerechnet in den Weihnachtsferien in Quarantäne. Die sechsjährige Tochter besucht die erste Klasse Volksschule. Seit Anbeginn ihrer Schulzeit müsse sie dreimal wöchentlich testen.

Zeitraum verkürzt

Die Familie sei nun nach der Quarantäne davon ausgegangen, dass ihre kleine Tochter für zumindest 90 Tage von dieser Testpflicht befreit sei. „Aber nichts! Kurz nach den Weihnachtsferien teilte mir die Direktorin mit, dass der Genesen-Status unserer Tochter nur 60 Tage gilt. Warum gilt für Erwachsene der Genesungsbescheid im Alltag sechs Monate und für Kinder in der Schule nur mehr 2 Monate? Wie ist das zu begründen, dass Kinder bereits nach einem kürzeren Zeitraum „gefährlicher“ sind als Erwachsene?“, ist der Familienvater richtig wütend. „Das wurde wohl still und heimlich verkürzt. In der Öffentlichkeit wurde die kürzere Befreiung von der Testpflicht jedenfalls nicht kommuniziert. Es ist ja ohnehin schon ein Unding, dass kleine Kinder den gesamten Vormittag mit der Maske in der Klasse sitzen müssen. Aber diese Regelung schlägt nun dem Fass wirklich den Boden aus!“

Andere Eltern informieren

Diese Regelung hat nichts mit der Schule im Einzelfall zu tun, sondern mit der Verkürzung in der Verordnung durch die Regierung. Christian H. übt mit dem Aufzeigen dieser Regelung keinerlei Kritik an der Schule seiner Tochter. Im Gegenteil, die gesamte Familie sei mit der Schule sehr zufrieden und die Kleine fühle sich sehr wohl. Familie H. sei es wichtig, andere Eltern über diese neue Verkürzung zu informieren: „Wir waren richtig vor den Kopf gestoßen, als wir das erfuhren. Es betrifft ja auch viele andere Eltern und ihre Kinder. Die sollten informiert werden!“ Diese neue Regelung dürfte seit 7. Jänner in Kraft sein.

Bis dato keine Antwort

Wochenblick war es ein Anliegen, Licht ins Dunkel zu bringen. Sowohl bei der Corona-Hotline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) als auch des Gesundheitsministeriums war trotz endloslangen Warteschleifen kein Durchkommen. Die Dame der Corona-Hotline des Bildungsministeriums bestätigte diese neue Regelung. Es stimme, dass die Befreiung von der Testpflicht für Schüler von 90 auf 60 Tage verkürzt wurde. Einen Grund für diese neue Regelung konnte sie nicht nennen. Wochenblick wurde erneut an die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums und der AGES verwiesen. Eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitsministerium wurde gestellt. Diese blieb bis dato unbeantwortet."

Quelle: Wochenblick

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